Diskussion:SlySoft/Archiv

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von JoeFG in Abschnitt Link lt. BGH zulässig

Wie beim Fall Tron gezeigt gelten deutsche Gesetze nicht in Amerika. Welche in Amerika gültigen Gesetze verbieten das Einstellen der Weblinks? --P.C. 11:05, 22. Mär 2006 (CET)

Sieht man auch daran, dass in der engl. Wikipedia Logos der Firmen in Artikeln eingebunden sind. --Nrainer 10:57, 31. Mai 2006 (CEST)
http://www.heise.de/heisevsmi/ --Aldimann 02:46, 19. Apr 2006 (CEST)
Frage nicht beantwortet, in dem Artikel geht es nur um deutsche Gerichtsurteile. Der Heise-Verlag ist ein deutsches Unternehmen, Wikimedia nicht. Elby, der Vertriebspartner von Slysoft, ist ein vollkommen legales schweizer Unternehmen. Wollt ihr die Schweiz jetzt auch deutschem Recht unterwerfen? Mit welcher Begründung?--84.188.177.212 04:18, 6. Mai 2006 (CEST)
Wieso dürfen eigentlich keine Weblinks genannt werden? Gibt es ein Gesetz dagegen? Und mit der Sachlage, dass Sylsoft auch hierzulande legale Produkte verkauft? --Nrainer 19:19, 27. Apr 2006 (CEST)
Wikipedia:FAQ_Rechtliches#Externe_Links_zu_Seiten_mit_strafbarem_Inhalt_-_erlaubt_oder_verboten.3F --Nrainer 15:52, 29. Apr 2006 (CEST)
Außerdem: www.wikipedia.de ist eine in Deutschland registrierte Internetadresse. Mit Verstößen gegen in Deutschland gültige Gesetze riskiert man deren Abschaltung (vgl. Fall 'Tron'). Da die meisten Wikipedia-Nutzer aber wohl diese Adresse kennen und nicht http://de.wikipedia.org, wäre diesen so der Zugriff auf die Wikipedia versperrt. Und wozu? Nach bisheriger Rechtslage (vgl. Heise-Verlag) darf über Slysoft und ihre Produkte berichtet werden, allerdings wurden die Hyperlinks vom LG und OLG München beantstandet. Unverlinkte Internetadressen sind meines Wissens noch nicht verboten worden.--Filosof 14:42, 16. Nov. 2006 (CET)
Da www.wikipedia.de nicht auf den SlySoft-Artikel verlinkt sondern nur auf die Startseite der Wikipedia, kann ich mir nicht vorstellen, dass höheren deutsche Gerichte ein Abschalten des Links als rechtens bestätigen würden, ganz besonders seitdem wegen "Tron" bekannt sein sollte, dass wikipedia.de etwas anderes ist als wikipedia.org, insbesondere noch so lange strittig ist, ob ein Link auf die Homepage von SlySoft überhaupt gegen deutsches Recht verstößt! Mit demselben Argument müsste man auch google.de abschalten, weil sich dort ebenfalls Links auf wikipedia.org finden. wikipedia.de bekäme sicher Probleme bei einem direkten Link auf SlySoft-Artikel, wobei nicht einmal das ganz klar ist da Suchmaschinen wie google.de weiterhin hinlinken dürfen. [IANAL. In Deutschland hilft nur noch Anonymität, deshalb anonym via I2P gepostet 2007-02-18 18:43 UTC]
Nochmal: Ich bin dafür, die Linkadresse als Text in den Artikel zu integrieren - insbesondere, da das rechtlich wohl nicht beantstandet wird. Allerdings finde ich es sinnlos, einen Rechtsstreit zu riskieren, nur um einen (direkt anklickbaren) Link in den Artikel zu setzen: Jeder Nutzer kann die als Text enthaltene Adresse schließlich in einen Browser seiner Wahl kopieren, der Mehraufwand ist minimal.--Filosof 23:02, 12. Mär. 2007 (CET)
Schließe mich meinem Vorredner an, wikipedia.de war inzwischen schon so oft down das es allgemein bekannt ist, wie Wikipedia zu erreichen ist. Beim letzten Mal stand da de.wikipedia.org ja auch im Text mitdrin, einfaches copy'n'paste, eine einstweilige verfügung und downtime kann sowieso immer kommen und jeder der sich auch nur ein kleines bisschen im netz und mit dem surfen auskennt findet die WP trotzdem. Ich setz den Link wieder. 91.14.252.218 04:06, 28. Nov. 2008 (CET)
P.S.: libdvdcss wird auch verlinkt, obwohl da die Rechtslage nicht sicher ist.

Erwerb - Besitz

Bedeutet Erwerb nur den Kauf der Software, oder auch kostenloser Download? --89.49.172.222 03:23, 7. Mai 2006 (CEST)

erwerb usw.

wenn man eine raubkopie von dem programm hat ist das nicht strafbar, sehe ich das richtig? :D witzig...

Die Benutzung ist meines Wissens deshalb legal, da das Produkt nicht seit immer verboten ist. So sind noch ältere Versionen in Anwendung. (Versionen, die vor dem Verkaufsverbot erworben wurden, dürfen scheinbar noch benutzt werden) --Nrainer 10:57, 31. Mai 2006 (CEST)
Jein. Die Umgehung eines Kopierschutzes ist seit der Novelle des Urheberrechts in Deutschland in den meisten Fällen verboten - egal ob das Werkzeug dazu vor oder nach der Gesetzesänderung erworben wurde. Aber erstens kann CloneCD auch ungeschützte CDs (und mittlerweile auch DVDs) kopieren, und das ist absolut legal. Zweitens gilt das Umgehungsverbot für einen Kopierschutz nicht für Software, da diese ohnehin nur entsprechend ihrer Lizenzbestimmungen genutzt werden darf: Kommerzielle Software darf also im Gegensatz zu Audio- und Videodatenträgern nicht unentgeltlich im Freundes- und Familienkreis weitergegeben werden. Ein eventuell vorhandener Kopierschutz der (Software-)Datenträger darf beispielsweise zur Erstellung eines (selbst genutzten) Backups umgangen werden.
AnyDVD dient zur Entschlüsselung des auf Video-DVDs eingesetzten Kopierschutzes, zur Aufhebung der vom Hersteller eingesetzten Nutzereinschränkungen in (Video-)DVD-Menüs sowie zur Umgehung einiger Audio-Kopierschutzverfahren (die meist auf Autostart-Funktionen beruhen). Damit ist die Nutzung von AnyDVD in Deutschland wohl leider nicht erlaubt...
Eine Raubkopie von CloneCD oder AnyDVD zu verwenden ist aber in jedem Fall illegal und gleichzeitig asozial! --Filosof 14:27, 16. Nov. 2006 (CET)

Der Link auf die Webseiten von Slysoft sind laut BGH sind zulässig Heise vs. Musikindustrie: Bundesgerichtshof verwirft Link-Verbot--JoeFG 17:07, 15. Okt. 2010 (CEST)