Diskussion:Softwarepatent/Archiv/2016

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 2003:45:493A:6800:4C8C:277E:4CE3:4498 in Abschnitt Patentierung von Betriebsanwendungen

Patentierung von Betriebsanwendungen

Fällt der Kreative Aspekt der Programmierung nicht unter die Kunstfreiheit? Viel wichtiger aber ist, dass ein Patent, egal wo auf der Welt, immer nur genau eine Sache schützt, die einen eindeutigen und bestimmbaren Wesenszug hat. Ein Computerprogramm, wie der Name schon sagt, ist ein errechenbares Ablaufschema, allerdings kann es auf unendlicher Weise verschieden hergestellt werden. Würden die Patentregelungen allerdings sowas wie Patente in der Programmentwicklung erlauben, dann dürften ganz schön viele Leute erstmal an die Hersteller der Computergeräte, wie diverse Karten, Bildschirme, etc. ein Riesenbetrag abdrücken, denn Programmierer machen ja nichts anderes als Affen im Intelligenzlabor, runder Stein ins runde Loch. Somit gibt nicht der Programmierer den Wesensgehalt einer Sache dar, sondern der Regelwerkhersteller, mit anderen Worten die Hardwareindustrie. Aber da letztlich momentan alles auf die Binärregel hinausläuft, also alles mit dem Zustand an oder aus beschrieben wird, ist eine ernsthafte Patentierung von Software nicht möglich, denn die Binärregel kann nicht mehr patentiert werden und wer es wagen würde, der würde eh ignoriert werden.

Übrings beschreibt eine Diskussion immer die Weitergabe subjektiver Informationen, denn Erfahrungen sind immer subjektiv... (nicht signierter Beitrag von 2003:45:493A:6800:4C8C:277E:4CE3:4498 (Diskussion | Beiträge) 09:47, 26. Mai 2016 (CEST))