Diskussion:Sondergericht für die Geistlichkeit

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks

Ich halte die Verknüpfung mit der Sternkammer für enzyklopädisch interessant und relevant. Was stört daran? Gloryloose 22:32, 19. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ich nehme mal an, du wolltest das nicht oben nicht schreiben und findest es interessant und relevant.
Der von dir zu diesem Punkt eingefügte Absatz lautet:
Dabei fallen die Ähnlichkeiten zwischen dem Spezialgericht für Kleriker/Sondergericht für die Geistlichkeit und der Sternkammer ins Auge. Die Sternkammer tagte im Geheim, übte unbeschränkte Macht aus und verhandelte gegen Opponenten, die zu mächtig oder zu rechtstreu waren, um gegen sie auf der Grundlage normaler Gesetze zu verhandeln. Zweck des Spezialgerichts war die Abschreckung der von offiziellen Positionen abweichender Mullahs (Musavian) gegen die im Iran geltende Staatsdoktrin, dass der Klerus die letztentscheidende und ungeteilte Gewalt darstelle. Die Berechtigung des Spezialgerichts gilt auch im Iran als umstritten.
Dazu folgende Anmerkungen:
  • "fällt ins Auge" ist keine schöne Formulierung für eine Enzyklopädie.
das ist richtig, ich hatten den ganzen Abschnitt aus der englischen WP (unzureichend) übersetzt.
  • Spezialgericht für Kleriker/Sondergericht für die Geistlichkeit - entweder oder
stimmt.
  • Warum gerade zur Sternenkammer? Was ist die Parallele abgesehen davon, dass beides Gerichte waren? Das muss mit ein oder zwei Sätzen verständlich gemacht werden, sonst hat der Verweis auf ein Gericht im 17. Jh hier wenig Sinn.
auch das stammt aus der englischen WP. Aber mit m.E. gutem Grund. Parallelen mit historischen Artefakten sind insbesondere deswegen interessant, weil sie Schlaglichter auf Phasen der Aufklärung werfen. Die Lettres de cachet, die Sternkammer waren Ausgangspunkte für Verbesserungen von Staatssystemen. Ich wüsste nicht, wie besser die Unzulänglichkeiten eines geheimen Sondergerichts für Kleriker deutlich gemacht werden könnten.
  • Die letzten beiden Sätze stehen schonmal im Artikel, nach deinem Edit waren sie doppelt.
Für den anderen Absatz, den ich aus dem Artikel genommen habe, gilt ähnliches:Bisherige Verfahren, so die Prozesse gegen Mohsen Kadivar und Abdollah Noori, die die Rechtmäßigkeit des Gerichts bestritten, legen einen Verstoß gegen die iranische Verfassung nahe.
  • Wie kann ein Verfahren einen Verstoß gegen die Verfassung nahe legen?
Wärst du mit folgender Formulierung einverstanden: Kritiker sehen in den Verfahren gegen Mohsen Kadivar und Abdollah Noori ein Verstoß gegen die Iranische Verfassung. Beide Angeklagten hatten die Rechtmäßigkeit des Gerichts bestritten.
Konservative Kreise im Iran gehen demgegenüber davon aus, dass es das verbriefte Recht des Geistlichen Führers (Iranisches Staatsoberhaupt, Rahbar) des Irans ist, neue Gerichte einzurichten. Die Iranische Verfassung legt fest, dass der Geistliche Führer Irans die absolute Macht inne hat.
  • Was heißt gehen davon aus? Entweder er hat das Recht oder er hat es nicht.
Na, so einfach schwarz weiß ist weder die Wirklichkeit noch das in natürlicher Sprache - und damit ungenau - formulierte Recht (auch im Iran).
Im Grunde habe ich nichts gegen einen Verweis auf die Sternenkammer, wenn es sinnvoll und in angemessener Form geschieht. Im Gegenteil, jede inhaltliche Erweiterung ist wünschenswert, nur sollte auf Lesbarkeit und Artikelkontext geachtet werden. Der Artikel sollte in sich schlüssig und vor allem nachvollziehbar und verständlich sein. Ich würde vorschlagen, den Ansatz ganz nue zu formulieren und in den Artikel einzubauen. Ich hoffe, du verstehst ungefähr, was ich meine. Grüße --Ervaude 23:08, 19. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ungefähr schon, aber das kommentarlose Löschen ganzer Absätze kommt mir als eingeschworenem Inklusionisten immer ziemlich rabiat bis gedankenlos vor, weil ich nicht verstehe, warum jemand der löscht, nicht selbst verbessert. Du verstehst sicher. Gloryloose 00:21, 20. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Gründungsdatum

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Sind die Informationen hier falsch? Warum wurde das gelöscht? Gloryloose 15:42, 20. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ja diese Informationen sind falsch. Zwar hat Chomeini zu seinen Lebzeiten auch einen Kleriker zum Tode verurteilen lassen (kein öffentliches Gericht) möglicherweise meinen die global-fuzzis diesen Fall, doch das Sondergericht ist eindeutig Chameneis Nummer. Gruss Beademung 21:49, 3. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 00:33, 5. Jan. 2016 (CET)Beantworten