Diskussion:Sonderrechtsverhältnis

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A02:810B:43C0:800:B47:9981:EF00:77A5 in Abschnitt Widerspruch

Rechtsschutz je nach Grund- und Betriebsverhältnis

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Der Abschnitt ist falsch. Natürlich gelten auch im Betriebsverhältnis die Grundrechte (siehe den Abschnitt zur Strafgefangenenentscheidung). Im Betriebsverhältnis ist es lediglich so, dass mangels Außenwirkung kein Verwaltungsakt vorliegt und deswegen keine Anfechtungsklage erhoben werden kann. Das steht so auch im Abschnitt, es werden aber die falschen Konsequenzen gezogen.

Im Einzelfall kann jedoch, bei Verletzung subjektiver Rechte, eine andere Klageart statthaft. Anders ausgedrückt: Die Abgrenzung Grund- und Betriebsverhältnis ist nicht eine Frage des "obs" von Rechtsschutz, sondern eine Frage des "wie". -- Keraminon 10:56, 10. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

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Da fehlt noch ein Link zum Oberbegriff: "Politische und juristische Hütchenspielerei", denn diese ganze Rabulistik ist nur Betrug an den Völkern zur Tarnung der dahinterstehenden, immensen kriminellen Energie der diesen Irrsin Schaffenden. Es ist in Gestalt von Scheinrecht daherkommende Mordlust. Oder anders ausgedrückt: Ritualisierter Kannibalismus: Der Starke frißt den Schwachen.
Eine Enzyklopädie aber, sollte sich um objektive (vom Zeitgeist unabhängige) Darstellung bemühen, statt Verlautbarungsjournalismus für die (offensichtlich kriminellen und äußerst menschenverachtenden) Machthaber zu betreiben. Hella (nicht signierter Beitrag von 79.242.129.37 (Diskussion) 08:44, 31. Mär. 2014 (CEST))Beantworten

Widerspruch

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"In einer Demokratie ist Fremdbestimmung zwar ausgeschlossen; doch auch in einer Demokratie gibt es Bereiche der Fremdbestimmung, [...]" --2A02:810B:43C0:800:B47:9981:EF00:77A5 17:54, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten