Diskussion:Sonstige Kostenträger
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Karl 3 in Abschnitt Leistungs- statt Kostenträger
sonstige Kostenträger
BearbeitenAuch die PostBeamtenKrankenkasse ist ein sonstiger Kostenträger.
Leistungs- statt Kostenträger
BearbeitenDer Begriff Kostenträger ist betriebswirtschaftlich anders gefasst. Im vorliegenden Artikel "sonstige Kostenträger" sind nicht Kosten-, sondern Leistungsträger gemeint. Die einschlägige Gesetzgebung, die Sozialgesetzbücher - SGB, verwenden z.B. in § 12 SGB I den Begriff "Leistungsträger", in § 6 SGB IX den Begriff "Rehabilitationsträger". Der Begriff "Kostenträger" kommt m. W. im SGB nicht vor! Das Lemma wäre entsprechend zu ändern.--Karl 3 (Diskussion) 19:06, 27. Okt. 2015 (CET)