Diskussion:Sozialbetrug
"Erschleichen von Sozialleistungen"
BearbeitenEs gibt im deutschen Recht keinen speziellen Sozialbetrug und auch kein: "Erschleichen von Sozialleistungen", wie es der Siehe-auch-Abschnitt suggeriert. Der im § 265a StGB und im verlinkten WP-Lemma definierte Begriff der Leistungserschleichung bezieht sich auf ausdrücklich allein Dienstleistungen (Beförderung durch öffentliche Verkehrsmittel, Telekommunikationsleistungen, öffentliche Veranstaltungen, usw.), nicht auf finanzielle Sozialleistungen. Dieser angebliche: "Sozialbetrug" unterliegt in Deutschland dem ganz gewöhnlichen Betrugsparagraphen § 263 StGB.
Aufgrund dieser Tatsache ist der ganze Siehe-auch-Verweis nicht nur wegen Verlinkung auf das völlig falsche Lemma, sondern auch wegen vorsätzlicher Suggerierung eines als solchem garnicht existierenden separaten Straftatbestandes zu löschen bzw. stattdessen auf den ganz allemeinen Artikel Betrug (Deutschland) zu verlinken. --46.93.158.170 09:28, 24. Nov. 2018 (CET)
Der Begriff selbst ist politisch jedenfalls polarisierend. Aktuell verwenden österreichische Medien das Lemma eher nicht im Sinne der linksorientierten Definition des Artikels: [1] Binter (Diskussion) 20:26, 6. Okt. 2020 (CEST)