Diskussion:Soziales Netzwerk (Internet)

Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Soziales Netzwerk (Internet)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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StudiVZ richtig darstellen?

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Ist es richtig, StudiVZ nur zweimal namentlich zu erwähnen, wenn es sich um das größte deutschsprachige Portal gehandelt hat? Oder wäre das so gewollt? (nicht signierter Beitrag von 212.95.5.250 (Diskussion) 00:58, 8. Mai 2021 (CEST))Beantworten

Literaturliste

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Nach Auslagerung der 3 Teilartikel sollte ein/e Wissende/r noch die Literaturliste anpassen. --Geri, 04:05, 8. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Beispiele

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ich finde man sollte ein paar Beispiele zeigen --8th.?? 22:00, 14. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Facebook Fuß fassen

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Die Stelle ist unlogisch, Facebook hat Schwierigkeiten Fuß zu fassen (Präsenz!), aber _konnte_ sie überwinden und zum größten Netzwerk aufsteigen.... irgendwas stimmt da dochzeitlich nicht!

"Auch größere soziale Netzwerke wie LinkedIn oder Facebook haben Probleme, auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen, wobei Facebook diese Probleme aber überwinden konnte und zum größten sozialen Netzwerk Deutschlands angewachsen ist.[8]" Gruß PLu -- 09:16, 25. Mär. 2010 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 213.160.26.44 (Diskussion | Beiträge) )

Liste

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In erster Linie vermisse ich eine aktuelle, kategorisierte Liste aller SN. Die Angaben bei [1] sind auch nicht auf dem Neuesten und nur dürftig beschrieben. --84.143.102.213 11:18, 15. Apr. 2010 (CEST) OleBeantworten

Federated Social Web oder auch dezentrale Plattformen genannt

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Hi alle zusammen,

Die "dezentralen sozialen Netzwerke werden immer mehr und immer komfortabler"

http://en.wikipedia.org/wiki/Distributed_social_network http://www.heise.de/open/meldung/100-000-Dollar-fuer-das-dezentrale-soziale-Netz-Diaspora-1000517.html http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~EF0E73085AC8540ECA32CFDCED6F98BCD~ATpl~Ecommon~Scontent.html http://www.springerlink.com/content/y8041358412w18p7/

wäre gut wenn die mal gleich mit erwähnt würden (nicht signierter Beitrag von 217.51.255.80 (Diskussion) 12:14, 20. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Filtern bei Sozialen Netzwerken

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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheidet, dass die Betreiber von sozialen Netzwerken nicht dazu verpflichtet werden können, die Daten ihrer Nutzer durch Filter nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen.

Gemeinschaftliches Netzwerk

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Die Einleitung verwendet den Ausdruck „Gemeinschaftliches Netzwerk“. Da es in fett formatiert ist, sieht es wie ein Synonym aus. Ich persönlich habe diesen Ausdruck jedoch noch nie gehört. Wird er tatsächlich verwendet? Oder ist es nur ein Übersetzungsversuch? Vielleicht kann jemand einen Beleg beisteuern. Sonst würde ich es lieber entfernen. --ChoG Ansprechbar 21:20, 5. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

"Parallelen zu Briefformen des 16. Jahrhunderts"

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Ich halte den Abschnitt für Theoriefindung. Belegt ist er auch nicht. Ich lösche das dann mal. --Zulu55 (Diskussion) Unwissen 09:04, 3. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

aufgeführte Netzwerke

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Wichtig ist hinzuzufügent, dass die aufgeführten Netzwerke nur die bekanntesten in Deutschand sind. Immerhin gibt es auch vkontakte.ru oder vk.com, welche mit uber 165 Mio. Mitgliedern und einem internationalem Interface das zweitgrößte soz. Netzwerk der Welt ist und vkontakte ist schliesslich nicht aufgeführt bzw. entfernt worden. (nicht signierter Beitrag von Matvei3 (Diskussion | Beiträge) 04:32, 13. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Äußerst einseitige Firmennennung

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Bei der Zahl der Nutzer nur gerade FB sowie das zu FB gehörden IG zu nennen ist sehr tendentiös und kann nicht dem enzyklppätischen Neutralitätsgebot genügen. --ProloSozz (Diskussion) 12:01, 19. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Rechtliche Bedeutung des Begriffs, insbesondere in Deutschland wg. NetzDG

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In Bezug auf Pflichten ist es in Deutschland seit 2017 ein entscheidender Punkt, ob ein Internet-Dienst als "soziales Netzwerk" eingestuft wird, denn nur für ein solches gilt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, der Betreiber dazu verpflichtet z.B. gegen Hassrede vorzugehen.

  1. hat es mich gewundert, dass keiner der beiden letzten Begriffe im Artikel auftaucht (weil nur D dann vielleicht einfach in "Siehe auch" verlinkt?)
  2. denke ich, dass jemand juristisch Bewandertes vielleicht mal darlegt, wie der Gesetzgeber die Abgrenzung zu Messengerdiensten vorgesehen hat. Warum ich das wichtig finde? Weil sich Telegram bekanntlich besagtem Gesetz entzieht mit der Behauptung, es sei kein soziales Netzwerk. Ich will nicht die Diskussion über das NetzDG hier weiter führen, aber warum es eine Ungleichbehandlung gibt, halte ich sehr wohl für relevant

Ja, vielleicht gehören Teile von 2. zu Netzwerkdurchsetzungsgesetz, aber weder hier noch dort und auf der Diskussion habe ich eine Abgrenzung oder eine Definition gefunden. Die (technische) Definition bzw. Abgrenzung zu Messengerdiensten kann ja auch hier, ganz ohne Bezug auf das rein deutsche Gesetz erfolgen. Und später gucken wir mal nach, ob sich das dt. Parlament an unsere Definition gehalten hat :-)

Bedanke mich im Voraus für konstruktive Beiträge! --212.8.140.232 19:53, 16. Okt. 2021 (CEST)Beantworten