Diskussion:Sozialhilfe (Deutschland)
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.- Diskussions-Archiv (März 2004 - Juni 2006)
Hallo Lobby
BearbeitenIch finde die Überschrift der Tabelle, nach der sich der Regelsatz berechnen soll - "Ganz unten überleben" - schon ziemlich POV. Angesichts dessen, daß in der Tabelle Geld für Tabak, Verkehrsmittel und Kultur u. a. m. enthalten ist, ist es ein Hohn gegenüber unseren Mitmenschen in ärmeren Bevölkerungsteilen, hier von "ganz unten" und vor allem "überleben" zu sprechen. Ich arbeite und habe jeden Monat nicht 345 EUR zum Verprassen, weil mir Frau und Kind sonst was erzählen würden. Die Tabelle gehört raus, bitte bringt die Beträge, aber ohne POV und Tränendrüse. --Achmedlachned 15:22, 14. Aug 2006 (CEST)
- Dem kann ich nur zustimmen. Zudem ist es zweifelhaft ob man in diesem Falle Tatsächlich mit niedriger Schöpfungshöhe argumentieren kann, vermutlich also noch dazu URV. --92.193.61.174 09:37, 24. Sep. 2010 (CEST)
Aktualisierung
BearbeitenDer Artikel ist ein gruseliges Durcheinander von alter Sozialhilfe nach den BSHG, neuer Sozialhilfe nach SGB XII und Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Die weiteren Leistungen der Sozialhilfe (Eingliederungshilfe für Behinderte, Hilfe zur Pflege usw. fehlen völlig. Ich plädiere für einen totalen Neuanfang. Zuvor sollte eine Systematik aufgestellt werden, die sich z.B. an den Kapiteln des SGB XII orientieren kann. --Putput 15:22, 14. Aug 2006 (CEST)
Absatz "Neuregelung ab 1.7.06 entfernt. Die Angleichung der Regelsätze nach SGB XII an das SGB II ist erst ab dem 1.1.07 geplant. Es handelt sich bei der geplanten Gesetzesänderung lediglich um eine Empfehlung an die Bundesländer, die Regelsätze aufgrund der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 an die Sätze im SGB II anzupassen (Eckregelsatz 345 EUR bundesweit). Quellen: [1], siehe auch [2]. --Putput 09:00, 29. Aug 2006 (CEST)
Gibtes Reglungen zur EU, dh. Freizügikeit usw. ? Dann solten diese ebenfalls auch hier hinnein... Hypocrates 09:36, 16. Sep 2006 (CEST)----
- Regelungen für Ausländer - auch EU-Ausländer - finden sich in § 23 SGB XII. Aufenthaltsbeschränkende Massnahmen für Angehörige aus Unterzeichnerstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens von 1953 wegen des Bezugs von Sozialhilfe sind ausgeschlossen (Art. 6 EFA) --Putput 21:45, 17. Sep 2006 (CEST)
Warum werden meine Veränderungen von gestern kommentarlos gelöscht ? Gerade der derzeitige Bereich Mißbrauch ist unsachlich und beruht auf wertlosen Quellen ! --212.204.77.150 11:24, 9. Nov. 2006 (CET)
Ich glaube die Sozialhilfe nur betreffend der Auszahlung darzustellen ist etwas einseitig. Was hier eindeutig fehlt ist eine Darstellung der Kostenträger und der Gesamtausgaben. Ich glaube kaum jemanden ist klar daß wir hier über weit weniger als 0,5% des BIP sprechen. bioke 14:08, 09.03.09
So, eine Neugliederung ist geschafft. Jetzt muss nur noch in den einzelnen Kapiteln ein wenig nachgearbeitet werden. Ich habe einige Textteile, die sich nur auf ALG 2 bezogen, gestrichen.
195.37.69.11 10:04, 3. Jan. 2007 (CET)
Uups, meine Anmeldung war futsch. Änderungen stammen von mir. HDeinert2002 10:05, 3. Jan. 2007 (CET)
Weblinks
BearbeitenIch habe vorerst alle Weblinks entfernt, da Wikipedia keine Webverzeichnis ist. Da ich inhaltlich zuwenig vom Thema verstehe um eine Weblinkauswahl zu treffen, bitte ich dass einer der Artikelautoren eine Auswahl von höchstens 5 feinsten Weblinks zum Thema trifft. --Weblinks entfernt 14:19, 23. Apr. 2007 (CEST)
- Erneut wurde alles bis auf die Rechtsnormen entfernt da sie nicht den Richtlinien des Projekts entsprachen. Bitte keine Infoseiten, Portale, Unter- und Oberthemenseiten verlinken. Danke. --AT talk 19:43, 21. Nov. 2007 (CET)
Falscher Satz
BearbeitenIch kann ihn nicht korrigieren, weil mir der Sinn überhaupt nicht klar wird. Was soll dieser Satz sagen?
"Seitdem teilt sich die Sozialhilfe neben dem Arbeitslosengeld II (SGB II) die Funktion der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums für jeweils unterschiedliche Personenkreise."
Wer teilt sich was mit wem? ImperatoM 21:51, 25. Mai 2008 (CEST)
Das soziokulturelle Existenzminimum wird entweder durch Alg II oder Sozialhilfe gesichert, je nachdem, ob jemand erwerbsfähigs in der BG lebt (Alg II) oder nicht (Sozialhilfe). Ich denke, das soll damit gemeint sein. -- Zartonk talk 21:51, 23. Mär. 2009 (CET)
Non sequitur?
BearbeitenDie Einleitung sagt "Aus dem in Art. 20 Absatz 1 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich garantierten Sozialstaatsprinzip ergibt sich die Verpflichtung des Staates, einen Mindeststandard des menschenwürdigen Daseins sicherzustellen."
Wie ist das "ergibt sich" belegt? Muss das nicht erklärt werden?
Unter Sozialstaatspostulat steht dagegen "Das Sozialstaatsprinzip enthält kein einklagbares Recht und ist deshalb nur ein Postulat.", was imo nicht auf eine solche Schlussfolgerung schließen lässt.
--Nils.meier 18:01, 13. Feb. 2010 (CET)
- Neben dem Sozialstaatsgrundsatz wird Art 1 Abs. 1 Grundgesetz (Verpflichtung des Staates zum Schutz der Menschenwürde) zur Begründung herangezogen. Zuletzt hat dies das Bundesverfassungsgericht in den ersten beiden Leitsätzen seiner Entscheidung zu "Hartz 4" wie folgt formuliert (Beschluss vom 9. Februar 2010, 1 BvL 1/09 ;1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09):
- Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
- Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
Finanzvolumen
BearbeitenEs wäre interessant das Finanzvolumen aller Sozialtransfers innerhalb Deutschlands zu erfahren. (nicht signierter Beitrag von 79.239.158.102 (Diskussion | Beiträge) 23:06, 23. Feb. 2010 (CET))
Hartz4-Gesetze
BearbeitenGibt es auch nach 2005 noch eine Sozialhilfe? Oder existieren jetzt nur noch ALG I und ALG II? Der Artikel ist da nicht wirklich deutlich. (nicht signierter Beitrag von 134.176.204.180 (Diskussion) 23:12, 29. Jan. 2013 (CET))
- Ja, Sozialhilfe gibt es noch und ist im SGB XII geregelt. --Lecarior (Diskussion) 17:41, 23. Jun. 2013 (CEST)
- übrigens auch Hartz IV, das sogenannte Arbeitslosengeld II ist ein Teil der Sozialhilfeleistungen in Deutschland, auch wenn dies nicht allen bewusst ist. 188.96.228.227 17:57, 6. Feb. 2014 (CET)
- Das ist nicht richtig. ALG II ist keine Sozialhilfeleistung. --Arpinium (Diskussion) 18:09, 6. Feb. 2014 (CET)
- doch das ist richtig und wird auch so von den deutschen Behörden seit Jahren so umgesetzt. So erhalten EU-Bürger, diese Leistung nicht, weil es eine Sozialhilfeleistung darstellt. Zwar versuchen einige sehr eigenmächtig vorgehende Richter an deutschen Sozialgerichten, dies zu umgehen, aber Fakt ist, dass die deutsche Bundesregierung und die Sozialhilfebörden bisher immer diese Sozialhilfeleistung EU-Bürgern verwehrt haben. 188.96.228.227 20:34, 6. Feb. 2014 (CET)
- Das ist nicht richtig. ALG II ist keine Sozialhilfeleistung. --Arpinium (Diskussion) 18:09, 6. Feb. 2014 (CET)
- Man muss differenzieren: Im deutschen Sozialrecht wird der Begriff Sozialhilfe für diejenigen Sozialleistungen gebraucht, die im 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt sind. Die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II, also ALG II, auch Hartz 4 genannt, werden nicht mit dem Begriff Sozialhilfe in Verbindung gebracht.
- Der in der Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie) gebrauchte Begriff Sozialhilfeleistungen (engl. social assistance system, frz: le système d’assistance sociale) wird dagegen weiter gefasst. Sozialhilfeleistungen sind danach sämtliche von öffentlichen Stellen eingerichteten Hilfssysteme, die auf nationaler, regionaler oder örtlicher Ebene bestehen und die ein Einzelner in Anspruch nimmt, der nicht über ausreichende Existenzmittel zur Bestreitung seiner Grundbedürfnisse und derjenigen seiner Familie verfügt und deshalb während seines Aufenthalts möglicherweise die öffentlichen Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats belasten muss, was Auswirkungen auf das gesamte Niveau der Beihilfe haben kann, die dieser Staat gewähren kann. Im Sinne der Freizügigkeitsrichtlinie ist auch das ALG II eine Sozialhilfeleistung.
- Soweit deutsche Sozialgerichte arbeitssuchenden EU-Bürgern schon für die ersten drei Monate ihres Aufenthaltes ALG II zugesprochen haben, so haben sie dies zum einen mit der Begründung getan, dass der Ausschluss arbeitsuchender Unionsbürger von SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II gegen die Freizügigkeitsrichtlinie verstößt, denn die Freizügigkeitsrichtlinie erlaube nur, die unangemessene Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen zu untersagen, nicht dagegen einen generellen Ausschluss. Zum anderen wird eine Ungleichbehandlung von Deutschen und Unionsbürgern gesehen, die gegen das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 4 der Verordnung (EG) 883/2004 verstößt. --Arpinium (Diskussion) 23:05, 6. Feb. 2014 (CET)
11. November 2014:Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: Deutschland darf Hartz IV bei EU-Ausländern verweigern
Bearbeiten- Tagesschau.de:Deutschland darf Hartz IV verweigern
- Welt.de:Warum das Hartz IV Urteil nur gerecht ist
- Spiegel.de: Arbeitslose EU-Bürger: Was das Hartz-IV-Urteil für Deutschland bedeutet
Deutschland darf EU-Bürgern Hartz IV verweigern, wenn sie nur eingereist sind, um Sozialhilfe zu beziehen. Dies bestätigt der Europäische Gerichtshof am 11. November 2014. Das Urteil gehört im entsprechenden Abschnitt kurz eingebaut. 178.3.24.245 21:52, 11. Nov. 2014 (CET)
Defekte Weblinks
BearbeitenDie folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.sgb-ii.net/portal/0_umsetzung/externe-arbeit/materialien/berlit.pdf/download
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv082060.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- Artikel mit gleicher URL: Grundfreibetrag (Deutschland) (aktuell)
Zuständigkeit
BearbeitenIm Kapitel zu Zuständigkeit und Finanzierung sollte, wenn man schon darauf eingehen will, nicht unerwähnt bleiben, daß die Ausführungen nicht bei Alter/Erwerbsminderung gelten (da ist der Bund für die Finanzierung zuständig, soweit ich das sehe: §46a). --77.3.72.136 19:57, 28. Feb. 2016 (CET)
Gesetzentwurf zur Begrenzung des Sozialhilfetourismus durch EU-Bürger
BearbeitenKünftig sollen EU-Bürger in Deutschland nur noch Sozialhilfe erhalten, wenn sie durch frühere Beitragszahlungen in die deutschen Sozialsysteme Ansprüche erworben haben. Erst nach fünf Jahren können ansonsten EU-Bürger in Deutschland dann Sozialhilfe beantragen, falls sie nicht gearbeitet haben.
- Welt.de: Deutschland kann sich nicht um alle Bedürften Europas kümmern
- FAZ.net: Über Sozialhilfe für EU-Ausländer, Nahles, SPD, Vernunft</ref> Der Gesetzentwurf wurde im Oktober 2016 dem Bundestag zugeleitet.
- Deutsche Welle: Gesetz gegen Sozialtourismus (nicht signierter Beitrag von Miroäare (Diskussion | Beiträge) 17:20, 13. Okt. 2016 (CEST))
Siehe auch
BearbeitenDiese Linksammlung ist größtenteils reiner Assoziationsblaster und sollte sinnvoll reduziert bzw. da, wo möglich, in den Fließtext eingearbeitet werden, siehe Richtlinien unter WP:Assoziative Verweise. Nach diesen Richtlinien sind die meisten dieser Links in diesem Abschnitt nicht sinnvoll. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 11:04, 28. Feb. 2021 (CET)