Diskussion:Spielvergnügungsteuer
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Lefschetz in Abschnitt Sollte völlig überarbeitet werden ...
Steuersatz?
BearbeitenDie Angabe zum Prozentsatz scheint nicht mehr korrekt zu sein, laut http://hh.juris.de/hh/SpVStG_HA_P4.htm liegt sie bei 5% für Geldgewinnspielgeräte... es sei denn, ich habe da etwas übersehen :)
Kennt sich jemand genauer aus? (nicht signierter Beitrag von 193.102.155.35 (Diskussion | Beiträge) 15:41, 8. Jul 2009 (CEST))
Sollte völlig überarbeitet werden ...
BearbeitenBeschrieben wird nur die Situation in Hamburg. Dabei wird diese Steuer mit unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen (Einsatz bzw. Kasseninhalt) und unterschiedlichen Steuersätzen in 15 Bundesländern erhoben. Ausnahme ist Bayern. --Lefschetz (Diskussion) 15:59, 2. Jun. 2014 (CEST)
- Habe mein Missverständnis geklärt – und versucht, andere davor durch einen Link zu bewahren.
- --Lefschetz (Diskussion) 12:56, 7. Jun. 2014 (CEST)