Höhere Rentenanwartschaften… (2007)

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Zitat: "Ein Splitting erfolgt im Versorgungsausgleichsverfahren grundsätzlich dann, wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte innerhalb der Ehezeit höhere Rentenanwartschaften in der der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hat, als der ausgleichsberechtigte Ehegatte an Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamten- oder beamtenähnlichen Versorgungsanwartschaften zusammen." Das ist vielleicht zu kompliziert formuliert, oder? --(nicht signierter Beitrag von 84.161.89.170 (Diskussion) 18:06, 6. Mai 2007‎)