Diskussion:Sportbootführerschein Binnen
Klammer
Bearbeitenhabe Klammer gesetzt "..(ohne Runder und Bugspriet)..", ohne Klammer ist der Satz nicht eindeutig. (nicht signierter Beitrag von 78.52.223.105 (Diskussion) 10:58, 6. Sep. 2015 (CEST))
Nicht mehr aktuell, neue gesetzgebung
Bearbeitenmeines Wissens hat sich die Gesetzgebung 2012 geändert, dieser Artikel ist also ict mehr aktuell Schöne Grusse GT (nicht signierter Beitrag von 89.204.137.223 (Diskussion) 14:31, 22. Jun. 2012 (CEST))
Ich habe einen Anfang gemacht und das neue am seit 1.5. gültigen Verfahren beschrieben.--Bauruine (Diskussion) 15:53, 23. Jun. 2012 (CEST)
Danke "Bauruine" für die Änderung, die schnellstens gesichtet werden sollte, da die Standardseite in dieser Form irreführend ist!
Zudem stimmen Bezeichnung und Inhalt der Teilfragen in der Aufzählung nicht mehr. Ein Hinweis dieser Tatsache in der offiziellen (gesichteten) Version sollte schnellstenens erfolgen, bis der Artikel wieder stimmig ist.
Zur Segelprüfung müssen nun ALLE Fragenteile beantwortet werden, einen Teil ausschließlich für Motorbootführerschein gibt es nicht mehr. --eckisch 08:14, 25. Jun. 2012 (CEST)
Ich hab dann mal. Die wesentlichen Aussagen habe ich entsprechend referenziert. Einen größeren historischen Teil hab ich entfernt, ihn allerdings als HTML-Kommentar mal dringelassen, falls sich doch ein größeres Interesse an älteren Regelungen herausstellen sollte. Für Korrekturen bin ich dankbar und für Diskussionen offen. --QNo (Diskussion) 12:32, 16. Sep. 2013 (CEST)
> 15 m Länge?
BearbeitenDa gleich am Anfang des Artikels die Zuordnung zu einem „nicht gewerbsmäßig verwendetes Fahrzeug von weniger als 15 m Länge“ erfolgt, und so mancher vielleicht gerne ein längeres Boot bewegen möchte, wäre doch ein kurzer Hinweis für solche Ratsuchende sinnvoll, oder nicht? --87.163.94.70 09:02, 6. Mär. 2014 (CET)
- Ganz am Ende ist die Übersicht über sämtliche Bootsführerschein-Artikel. Ich denke, dass man dem Interessierten zumuten kann, die der Reihe nach durchzugehen. Vor allem, weil der Name bei vielen Scheinen „See“ enthält und Binnen für Boote damit ausgeschlossen ist. Ein Hinweis, der gerade binnen ja nicht ganz einfach wäre, würde meiner Ansicht nach den Artikel unübersichtlich machen. Daher bitte ich, von sowas abzusehen.--QNo (Diskussion) 22:18, 9. Mär. 2014 (CET)
Überarbeitung
BearbeitenEine Überarbeitung ist dringend notwendig. Der erste Satz ist bereits falsch. Der SBF binnen gilt auch auf den Rhein. Außerdem haben sich die Rechtsgrundlage und Begriffe 2017 komplett geändert worden. Es gibt nur noch eine Sportbootführerscheinverordnung mit einen Sportbootführerschein mit zwei Geltungsbereiche:
- Seeschiffahrtsstraßen
- Binnenschifffahrtsstraßen unter Motor und/oder Segel
Grundsätzlich könnte man auch mal die beiden Artikel unter dem bestehenden Lemma Sportbootführerschein zusammenfassen, für jede Führerscheinklasse gibt es ja auch keine eigenen Artikel --Salier100 (Diskussion) 03:52, 14. Jul. 2020 (CEST)
Neuregelung zum 1. April 2023
BearbeitenGerade bereits angepasst im Wiki-Eintrag: Die Beschränkung auf 15m Bootslänge auf dem Rhein ist mit Wirkung zum 1.4.2023 weggefallen, siehe u.a. hier: https://www.bootspruefung.de/blog/sportbootfuehrerschein-neue-regeln-rhein-2023
Noch nicht angepasst habe ich den Satz davor, obwohl ich Bedenken habe: "Die bis zum 31. Dezember 1997 erteilten Führerscheine galten nur für Boote mit bis zu 15 Tonnen Wasserverdrängung. Diese Beschränkung wurde auch für alte Führerscheine aufgehoben." Der DMYV (als einer der zwei in Deutschland Sportbootführerscheine ausstellenden Organisationen) hat mir auf Nachfrage gestern schriftlich mitgeteilt, dass die 15t-Beschränkung nach wie vor gilt, und auch jüngste Umschreibungen des SBF Binnen ins neue Scheckkartenformat durch den DSV (den anderen Verband) enthalten definitiv noch den Hinweis "IW<15m3". Der Hinweis hier im Wikipedia-Eintrag wäre in sofern falsch. Ich selbst bin allerdings kein Jurist und würde die Prüfung / Klärung / Korrektur somit gerne anderen überlassen. --Alex Gerber (Diskussion) 10:05, 16. Jun. 2023 (CEST)
- Ich habe mal weiter recherchiert und hier (https://www.sportbootfuehrerscheine.org/ -- das ist das offizielle Portal des Führerscheine ausstellenden DSV) Folgendes gefunden:
- "Darüber hinaus wurde unter Ziffer 11 die Bestandskraft von Fahrerlaubnissen für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen hervorgehoben, die vor dem 1. Januar 1998 erteilt wurden. Für diese Fahrerlaubnisse gilt entweder die Regelung einer maximalen Wasserverdrängung von weniger als 15 m³ ohne Längenbegrenzung oder die Längenbegrenzung von weniger als 20 Metern unabhängig von der Wasserverdrängung. Es ist die jeweils günstigere Regelung maßgeblich.
- Arg kompliziert formuliert, aber ich lese das so, dass sich die / der Führerscheininhaber*in schlichtweg aussuchen kann, ob sie / er auch mit einem alten Führerschein die neue Regelung für sich so auslegen will, dass man entweder ein Schiff bis 15t fahren darf, egal, wie lang es ist (wobei die SBF-Beschränkung in jedem Fall ja 20m bei nicht gewerbsmäßig genutzten Booten ist), oder aber ein Schiff bis 20m unabhängig davon wie schwer es ist. Wirklich viel Sinn macht diese Formulierung also praktisch gesehen nicht, denn wer würde sich schon unnötigerweise für erstere Einschränkung entscheiden? ;-)
- Insofern wäre die jetzige Formulierung hier im Wikipedia-Eintrag praktisch betrachtet korrekt, aber juristisch unvollständig, oder? --Alex Gerber (Diskussion) 10:18, 16. Jun. 2023 (CEST)
- Ich habe beide Verbände gerade per Email nochmal angeschrieben.
- Irgendwas ist da ja offenbar nicht zuende gedacht: Eine Regelung "<15t und <20m" käme ohnehin nie zur Anwendung, wenn man alternativ die Regelung ">15t und <20m" wählen kann, sprich Erstere wäre einfach nur unnötig und verwirrend, was allerdings offenbar noch nicht in den Führerscheinen umgesetzt wird. --Alex Gerber (Diskussion) 10:34, 16. Jun. 2023 (CEST)