Diskussion:Staatshaftungsgesetz (Deutschland)
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
Hört sich ja alles ganz toll an, aber irgendwie ist mir nicht ganz klar, was dieses Staatshaftungsgesetz sein soll. Was hälst du davon, wenn du diesen Artikel so formulierst, dass man das ganze auch ohne juristische Vorbildung schon beim ersten Lesen versteht? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 89.53.231.2 (Diskussion • Beiträge) 13:33, 19. Okt. 2007 (CET))
- Stimmt. In den ersten Sätzen erfährt man, daß es "nichtig" und "nicht kodifiziert" ist - was es nun eigentlich ist oder bewirken soll(te), geht aus dem Artikel nicht hervor. Vielleicht nimmt sich mal jemand des Staatshaftungsgesetzes der DDR an und erklärt das da? Eigentlich ist es ja ganz einfach: Der Staat kann laut diesem Gesetz zur Verantwortung gezogen werden für Verfehlungen/Straftaten, die durch Staatsorgane begangen wurden. So ein Gesetz bleibt natürlich nur wahren Demokratien vorbehalten... ;-) Saxo 15:18, 17. Jan. 2008 (CET)
Defekter Weblink
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- http://www.rewi.hu-berlin.de/~luehmann/sthr/sthg1981.htm
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org