Diskussion:Stamp Act

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Hvs50

Zu den Redirects:

Das gebräuchliche Lemma dafür ist Stempelgesetz (google:674) oder Stempelsteuergesetz (google:146). Ausserdem gibt es für Stamp Act 415 Google-Treffer auf deutschen Seiten. Stempelakte bringt auch noch 69 Treffern, inklusive Encarta[1], Steuermarkengesetz (die IMHO beste Übersetzung) scheint dagegen völlig ungebräuchlich zu sein (7 google Treffer). Ich habe mal all diese Redirects angelegt, nachdem ich die Einzelartikel Stempelakte und Stamp Act hier eingearbeitet hatte. -- D. Düsentrieb 23:43, 18. Okt 2004 (CEST)

Mittlerweile (3,5 Jahre später) findet Google den "stamp act" 11.900 Mal. Angesichts dieses Ergebnisses plädiere ich für eine Umbenennung des Artikels. Dies würde zudem zu einer gewissen Einheitlichkeit in der Kategorie:Rechtsquelle (Vereinigtes Königreich) führen; fast alle anderen dort genannten Rechtsquellen sind nämlich mit ihrem Originalnamen bezeichnet. --Forevermore 21:12, 7. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
+1 --Asthma und Co. 20:06, 1. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Abgesehen von der Benennung hat sich leider nicht so viel in diesem Artikel getan. Noch immer darf ungestraft behauptet werden, es sei die gesetzliche Regelung zum Erlaß einer Steuer. Gemeint ist vielleicht eher: zur Erhebung einer Steuer. Der Verzicht auf die Erhebung wäre dann der Erlaß. --Hvs50 (Diskussion) 16:10, 22. Jul. 2018 (CEST)Beantworten