Diskussion:Statistikgeheimnis

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 77.3.23.54 in Abschnitt Einzelangaben, -daten

Einzelangaben, -daten

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Die Begriffe sind mißverständlich. Beispiel Familienstand: Selbstverständlich darf jedermann wissen und ist es sogar zu veröffentlichen, daß in einer Erhebung das Einzelmerkmal Familienstand erfaßt wird. Geheimhaltungsbedürftig ist hingegen, welchen konkreten Familienstand ("Einzelangabe") nun Max Mustermann oder Lieschen Müller haben. Weiterhin dürfen kleine Zahlen oft nicht veröffentlicht werden - das sollte genauer dargestellt werden. Ein anderer Fall liegt z. B. bei Oligopolen vor: Oft werden Umsatzzahlen erfaßt und in aggregierter Form ("Erntemenge Weizen" o. ä.) veröffentlicht. Das unterbleibt, wenn es z. B. in einer Branche nur zwei Wettbewerber gibt. Wenn dann nämlich der Branchenumsatz veröffentlicht würde, könnten beide Wettbewerber daraus auf den Umsatz des jeweiligen Konkurrenten schließen. --77.3.23.54 03:56, 12. Nov. 2019 (CET)Beantworten