Diskussion:Stefanie Bürkle (Landrätin)
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Holmium in Abschnitt Zweideutigkeit
Zweideutigkeit
Bearbeiten- ist die erste Landesbeamtin
kann sein:
- 1. die zeitlich erste
- 2. die höchste
--Silvicola Disk 10:07, 9. Apr. 2014 (CEST)
- Kommt von hier [1]. Lese das auch zum erstenmal. Gruß--84.156.46.170 11:08, 9. Apr. 2014 (CEST)
- Dort aber in Großschreibung Erste Landesbeamtin, also vmtl. Titel, bei dem das dann immer so sein muss. --Silvicola Disk 11:27, 9. Apr. 2014 (CEST)
- Kommt von hier [1]. Lese das auch zum erstenmal. Gruß--84.156.46.170 11:08, 9. Apr. 2014 (CEST)
- Weiteres:
- 1. Erster Landesbeamter, wer sagt's denn!
- 2. wurde am 7. April 2014 zur kommenden Landrätin des Landkreises Sigmaringen gewählt. — Man wird zu einer Funktion gewählt und ist dann die kommende Funktionsträgerin. Für mein Sprachgefühl geht allenfalls zur künftigen Landrätin gewählt, weil die kommende bildhaft eigenbeweglich ist, sie aber hier gewissermaßen geschubst wird. Überdies fehlt das avisierte Datum des Amtsantritts.
- 3. Bei der Wahl des Kreistages des Landkreises Sigmaringen … erhielt sie im ersten Wahlgang 39 von 47 Stimmen. — Besser: Bei der Wahl des Landrates durch den Kreistag …, da ja der Kreistag selbst auch gewählt wird. Sonst ist eine Verwechslung genitivus objectivus / genitivus subjectivus denkbar, und selbst wenn eine solche wegen der Stimmenzahl unwahrscheinlich scheint, zumindest ein Stolpern beim Lesen. Man könnte meinen, die Kreistagswahl schlösse irgendwie die Landratswahl mit ein.
- --Silvicola Disk 11:48, 9. Apr. 2014 (CEST)
- Richtig, Silvicola, ich stimme Dir vollständig zu. Ich hatte das heute morgen auch nur kurz gerichtet, es war noch etwas falscher als jetzt. --Holmium (d) 12:02, 9. Apr. 2014 (CEST)
- Weiteres: