Diskussion:Sterbeurkunde
Wieso können Kopien nur von Notaren erstellt werden? --Eynre 05:43, 31. Jul 2006 (CEST)
- Es wird nicht nur eine Urkunde ausgestellt, sondern mehrere Urkunden für unterschiedliche Zwecke. Darüber hinaus werden vom Amt beglaubigte Kopien ausgestellt. Müsste genauer recherchiert werden. Die Angaben im Artikel sind falsch --Eynre 08:52, 27. Aug 2006 (CEST)
Gibt es irgendwo Informationen über den Aufbau einer Sterbeurkundennummer ? (z.B. XXXX / Jahr)
"Weitere Sterbeurkunden kostet 7 €, jede weitere 3,50 €." - Die Formulierung ist nicht nur grammatikalisch falsch, sondern verwirrt - kostet die erste zusätzliche 7€ und weitere Kopien 3,50€? So stelle ich mir das vor und ändere das mal ab, wer den genauen Sinn kennt sollte das mal verbessern - 145.254.218.197 20:40, 23. Dez. 2006 (CET)
Beglaubigt ist beglaubigt! Welcher Notar hier ständig erklärt, daß anerkannte Kopien nur von Notaren erstellt werden können, weiß ich nicht. Solange es keine Zwei-Klassen-Beglaubigung gibt, werde ich das stets korrigieren. DocWoelle
Hab noch ein bisschen was korrigiert. Beglaubigungen von Pastoren stehen notariellen Beglaubigungen in nichts - auch nicht in ihrer Rechtswirksamkeit - nach.--Pvanderloewen 19:15, 1. Jan. 2010 (CET)
- Der Unterschied ist, dass es beim Pastor billiger ist:-). (nicht signierter Beitrag von 88.130.118.30 (Diskussion) 12:13, 17. Sep. 2015 (CEST))
Kosten der Urkunden
BearbeitenAls letzte Änderung wurde eingetragen, dass seit Anfang 2009 bundesweit die gleichen Gebühren erhoben werden. Das ist nicht richtig. Nach § 72 Personenstandsgesetz -NEU- ist die Erhebung von Gebühren und Auslagen Ländersache.
Da ich micht nicht traue, die Änderung einfach zu entfernen, bitte ich den Sichter, die Änderung nicht frei zu geben.
-- JoWyzer 15:45, 8. Apr. 2009 (CEST)
Da die Änderung mit den Gebühren trotz meines Hinweises freigeschaltet wurde, habe ich den Artikel nunmehr berichtigt.
Todesurkunde
BearbeitenIn der Schweiz wird das Dokument amtlich als Todesurkunde bezeichnet - was ja an sich sachlich korrekter ist, da nicht das Sterben, sondern der eingetretene und beglaubigte Tod beurkundet wird. Vielleicht sollte der Artikel-Pfleger die abweichende Bezeichnung in der Schweiz noch einbauen. (nicht signierter Beitrag von 88.130.118.30 (Diskussion) 12:13, 17. Sep. 2015 (CEST))
- Sei mutig und mach es selber! Nankea (Diskussion) 10:06, 2. Okt. 2015 (CEST)