Diskussion:Stettin (Schiff, 1933)

Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Siehe-auch-Löscher in Abschnitt E. V.

Lt. dem Internet-Auftritt des Vereins kann die Stettin bei langsamer Fahrt Eisdicken bis zu 1m aufbrechen und nicht, wie im Artikel hier beschrieben, "nur" 0,5m. --2A04:4540:1500:D200:DDAB:7DF3:88C8:84FD 23:14, 14. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Der als Quelle angegebene Spiegel-Artikel behauptet auch, bis 1 m.--32 Fuß-Freak (Diskussion) 17:52, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

E. V.

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Wie ich auf der Benutzerdiskussionsseite von Turpit bereits schrieb, der meine typografische Änderung zurücksetzte, ist der Duden hier klar ist: https://www.duden.de/suchen/dudenonline/eingetragener%20Verein. E. V. schreibt sich immer mit Leerzeichen. Zudem gehört das e. V. nicht zum Namen, sondern bezeichnet die Rechtsform. --Sokrates (Diskussion) 17:17, 7. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Tja, wie ich gestern auf meiner Diskussionsseite bereits schrieb: Es geht hier nicht um den Duden. Sondern um die Schreibweise dieses konkreten Vereins. Und der schreibt sich nun mal, einschließlich Rechtsformzusatz, Dampf-Eisbrecher STETTIN e.V. und nicht irgendwie anders. Siehe das Impressum auf der Webseite und den Vereinsregistereintrag, abrufbar über www.handelsregister.de. Wir können hier in der Wikipedia nicht die Originalschreibweisen von Personen oder Vereinen "berichtigen". Wir machen ja auch nicht aus der Johannisloge Victoria zur Morgenröthe eine Johannisloge Victoria zur Morgenröte, auch wenn der Duden "hier klar ist" und "Morgenröte" schreibt. Gruß, --Turpit (Diskussion) 16:03, 8. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Zwar ein „lustiges“ Beispiel, aber völlig belanglos, da sich die Sprache in Laufe der Zeit wandelt. Eingetragener Verein = E. V. ist jedoch die Rechtsform dieses Vereins, nicht der Eigenname oder die Eigenschreibweise. Der Verein kann auf seiner Seite schreiben, was der Praktikant kann (oder eben nicht kann), aber das ist hier nicht relevant. Siehe Rechtsform GmbH: Sie könnten zwar eine TurPIT gMBh in Ihr Impressum schreiben, trotzdem wäre die Rechtsform Ihrer Unternehmung eine GmbH. Eigentlich alles logisch, nicht wahr? --Sokrates (Diskussion) 16:16, 8. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Noch mal: Der Rechtsformzusatz - wie hier "e.V." - gehört zum Namen. Schau Dir doch mal die Basalt-Actien-Gesellschaft an. Die heißt genau so, und hat die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Daraus machen wir ja auch nicht wegen "Duden" eine Basalt-Aktiengesellschaft. Gruß, --Turpit (Diskussion) 19:49, 8. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Doch, exakt das machen wir, schau dir den Infokasten an: Basalt AG und Rechtsform = AG. --Sokrates (Diskussion) 11:26, 9. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Auch hier, ganz klar: https://dejure.org/gesetze/BGB/65.html. „Mit der Eintragung erhält der Name des Vereins den Zusatz "eingetragener Verein".“ Und wie der zu schreiben ist, sagt wiederum der Duden. --Sokrates (Diskussion) 12:47, 9. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Streitet ihr euch wirklich um dieses Leerzeichen? Mal als Information: "e.V." (ohne Leerzeichen) kommt in der WP über 48.000 Mal vor, "e. V." (mit Leerzeichen) sogar nur etwas über 29.000 Mal. Es gibt also noch viel zu streiten und zu tun. -- Jesi (Diskussion) 14:03, 9. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, wir streiten uns nicht um ein Leerzeichen, denn das klärte bereits der Duden. Wir diskutieren diesen konkreten Fall hier. --Sokrates (Diskussion) 14:35, 9. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Die zweite Suche bricht wegen Zeitüberschreitung ab. Deshalb mal offline und ohne weitere Wertung gesucht: e.V. 48494, e. V. 29456, e. V. 38637, e. V. 114. -- Gruß, aka 14:16, 9. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
„Willst du dich am Ganzen erquicken, so musst du das Ganze im Kleinsten erblicken.“ (Goethe) Gruß, --Coyote III (Diskussion) 14:48, 9. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Es geht um diese Änderung. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 14:07, 9. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Also wenn schon denn schon, ich würde schreiben

also mit schmalem Leerzeichen. Oder noch besser

Warum? Man muss auch mal Institutionen zu ihrem Glück zwingen. Die meisten Vereine und Firmen haben weder Ahnung von Typographie noch vom Namensrecht. Und wenn auf dem Schiff STETTIN steht, dann ist das eine typographische Variation, weil das besser aussieht, ebenso wie SIEMENS auf dem Firmengebäude. In der Satzung, im Impressum oder sonstigem gedruckten Text sieht es geschissen aus. Und wenn sich nun ein Konkurrenzverein Dampfeisbrecher „Stettin“ nennt, dann kann man ihm das verbieten, da kein hinreichendes Unterscheidungsmerkmal vorhanden ist. In diesem Sinne ... --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 14:33, 9. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Lieben Dank für deinen Beitrag, Siehe-auch-Löscher, der nämlich etwas vorweg nimmt, was ich auch ansprechen wollte, aber damit die 3M nicht zu lang wird, unterliess: die Versalien. Als Eigenschreibweise kann man das m. E. im Artikel erwähnen, aber im weiteren Verlauf eben nicht. Wichtig hierbei noch: das schmale Leerzeichen wird eigentlich nur im Buchdruck verwendet und verhindert als geschütztes schmales Leerzeichen den Umbruch nicht. Ich lese hierzu immer wieder Publikationen zu Typografie und Mikrotypografie, denn es gibt weit mehr als ein schmales Leerzeichen; gewisse sind 1/8 Geviert breit, andere 1/4 Geviert breit usw.; alles gar nicht so simpel, wie manche meinen. Beste Grüsse. --Sokrates (Diskussion) 09:59, 10. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Danke, das mit den schmalen Leerzeichen ist in der Tat komplizierter und dass der Umbruch nicht verhindert wird ist in der Tat unschön. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:37, 10. Sep. 2024 (CEST)Beantworten