Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Steuerbescheid“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Hallo, zum Abschnitt "Schweiz": M.W. gibt es in bestimmten Kantonen sehr wohl die Verpflichtung des Arbeitgebers, Steuer vom Arbeitslohn einzubehalten und abzuführen (z.B. Basel-Stadt). Dies hat auch sehr wenig mit der Definition "Steuerbescheid" zu tun, so dass ich den betreffenden Halbsatz löschen würde. Martin M. 18:57, 24. Feb. 2009 (CET)
- Abgesehen davon, dass der Steuerbescheid etwa im Kanton Solothurn nicht nur die Steuerrechnung umfasst (diese heisst Steuerbezug), sondern vor allem die Steuerveranlagung, die eine behördl. Ueberprüfung der Steuererklärung darstellt--92.104.145.91 23:18, 27. Sep. 2014 (CEST)
- Dass es in Basel-Stadt allgemeine Quellenbesteuerung gibt, ist übrigens unwahrscheinlich. Du hast das wohl als Deutscher, vorübergehend hier, erlebt. Die Q. wird in der Regel nur in solchen Fällen erhoben--178.194.87.254 13:32, 10. Okt. 2014 (CEST)
- Den Abschnitt habe ich überarbeitet. Verbesserungen, zum Beispiel die Darstellung für andere Steuerarten wie die MWST sind sehr erwünscht. --Dwz3000 (Diskussion) 21:18, 8. Dez. 2015 (CET)