Tränengas

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NCl3 wird nicht und wurde niemals als Tränengas verwendet! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.131.40.226 (DiskussionBeiträge) 19:39, 30. Sep 2007) Cvf-psDisk+/- 22:52, 30. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Wer behauptet, dass NCl3 dazu verwendet wird? Cvf-psDisk+/- 22:52, 30. Sep. 2007 (CEST)Sorry hab' grad die Augen aufgemacht. Werde mal in der Literatur nachsehen! Cvf-psDisk+/- 23:02, 30. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Es gibt keinen Beleg für die Nutzung als Tränengas, im Gegenteil sprechen englische Quellen von unerwünschter Wirkung wie die von Tränengas (etwa George Clifford White: The handbook of chlorination and alternative disinfectants. 4th Edition, Wiley, 1999, ISBN 9780471292074, p. 322). Gruß --Cvf-psDisk+/− 01:15, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Gefahrenkennzeichnung

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Ich habe mal die Gefahrenkennzeichen E und Xi eingefügt. Dann sieht mans gleich auf den ersten blick und entdeckt es nicht erst ganz am Ende... Gruß StepStar

Wieder revertiert. Die Gefahrstoffkennzeichnung darf nur mit richtiger Quelle eingefügt werden. Nicht erlaubt sind "Selbsteinstufungen, die man aus Eigenschaften eines Stoffes ableitet. Genaueres steht in den Wikipedia:Richtlinien Chemie Viele Grüße --Orci Disk 16:49, 23. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Ob erlaubt oder nicht, egal. NCl3 ist eine gefährliche Substanz, und vor speziell den explosiven Eigenschaften sollte im Artikel eindringlich gewarnt werden. Also wieder rein mit den Symbolen, denn sie stimmen, ob richtlinientreu oder nicht. Es ist eine Frage der Chemie, und E und Xi sind hier angebracht.

Die Richtlinie ist wichtig und sinnvoll und bleibt bestehen. Es hat keinen Sinn, in einem einzelnen Artikel dagegen zu verstoßen. Dass eine Substanz gefährlich ist, kann im Text erläutert werden, solange es keine korrekte Einstufung gibt, wird kein Gefahrensymbol eingefügt. Viele Grüße --Orci Disk 22:30, 13. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Erlaubt ist was gefällt, nebenbei. Ich finde diese Hardliner-Linientreue milde gesagt verantwortungslos wenn es um offensichtliche Gefahrstoffe geht. Von einem Eurokraten kann man sowas natürlich erwarten, aber nicht von einem Chemiker. Wenn das der alte Dulong wüßte...... Würdest du im Labor Warnhinweise von Behältern entfernen (NCl3 steht wohl nicht bei Euch herum) weil die EU die Substanz noch nicht einstufen konnte ? Lernt man an der Uni heute mehr Jura und weniger Chemie ?(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 194.97.203.42 (DiskussionBeiträge) 11:35, 5. Okt. 2008 (CET)) Beantworten

Es ist eben nicht erlaubt, eine Gefahreneinstufung zu erfinden (auch wenn's gefällt). Oder stellst Du bei Euch zu Hause Verkehrsschilder irgendwo auf, wenn's Dir gefällt? Das NCl3 wird wohl heute nicht mehr technisch produziert, daher gibt es auch kein (Gefahr-)Stoffdatenblatt eines Herstellers und wird wohl auch keine EU-Einstufung geben. Die Chance, dass jemand damit in Kontakt kommt, ist also faktisch Null.
Übrigens zählt Umweltrecht/Chemierecht schon seit vielen Jahren zum Studiengang eines Chemikers. Gruß --Cvf-psDisk+/− 14:09, 5. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Die Einstufung "explosiv" ist nicht erfunden, sondern wissenschaftlich erwiesene Tatsache. Dafür brauchts keine Erlaubnis. Genauso wie 1+1=2 ist und die Erde um die Sonne kreist. Zum Glück habe ich in meinem Studium damals den juristischen Müll nicht lernen müssen und mich um die CHEMIE kümmern können. Übrigens sind auf den entsprechenden Seiten in anderen Sprachen auch zumindest teiweise Symbole vorhanden. Wie kann denn das sein wenn die Länder in der EU sind ? Kümmern sich die Chemiker anderswo vielleicht noch um Chemie statt um § (pöhse pöhse), oder ist die Redaktion Chemie einfach Deut§chland (wahrscheinlich letzteres). (nicht signierter Beitrag von 141.52.232.84 (Diskussion | Beiträge) 16:26, 4. Feb. 2009 (CET)) Beantworten

Es geht einfach darum, dass eine Einstufung einer Chemikalie nur von einem Hersteller derselben oder dem Gesetzgeber bzw. entsprechenden Organen vorgenommen werden darf. Dass die Substanz explosiv IST, bleibt unbestritten. Wir können aber keine Einstufung erfinden, genauso wenig wie wir Gesetze machen, die Höhe der Steuern festlegen, oder irgendwo vor der Haustür Verkehrsschilder aufstellen dürfen. Aber das wirst Du, liebe IP - nach den obigen Einträgen - niemals verstehen. Gruß --Cvf-psDisk+/− 01:25, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Man könnte auch einfach das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers zurate ziehen, demnach sind die beiden Symbole Xi und N doch gerechtfertigt. "http://www.aquafun.ch/public/poolshop/d/Sicherheitsdatenbl%C3%A4tter/RAPIDCHLOR_50.pdf" (nicht signierter Beitrag von 91.50.108.148 (Diskussion) 00:36, 7. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Das genannte Datenblatt beschreibt erstens ein Gemisch und enthält zweitens Symclosen, was mit Stickstofftrichlorid gerade mal gar nichts zu tun hat. --Mabschaaf 09:56, 7. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Endotherme Verbindung?

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Dieser Ausdruck am Ende des Artikels ist imho relativ unpassend. Würde ich durch metastabil ersetzen oder besser ganz weglassen. MMn sollten nur Reaktionen in der Chemie als endo- oder exotherm Bezeichnet werden, wobei sogar hier Missverständnisse auftreten in Bezug auf Volumenarbeit, Lichtemission, usw ... (nicht signierter Beitrag von Pilzipp (Diskussion | Beiträge) 11:45, 30. Nov. 2008 (CET)) Beantworten

Stimmt. Wortwahl geändert. Rjh 08:23, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Reaktion mit H2O

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Die Hydrolysegleichung im Artikel setzt quasi voraus, dass N der elektronegativere Teil ist - meines Wissens haben N und Cl etwa gleiche EN-Werte. Müssten dann nicht zumindest als Nebenreaktion auch HCl und HNO2 entstehen? --89.50.20.60 23:43, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Stickstoff ist etwas elektronegativer als Chlor. Ob als Nebenprodukt dann auch noch HCl ensteht ist auf den ersten Blick nicht auszuschliessen (jedenfalls von mir nicht), aber die Literatur gibt einhellig diese Hydrolysegleichung an. [1] Rjh 08:41, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Ich glaube hier ist es eindeutig erklärt. Die Reaktion ist recht eindeutig, wobei jedoch die Hypochlorige Säure sich weiter (auch zu HCl) zersetzt. Also tritt HCl zumindestens in dieser Form als Nebenprodukt auf. Rjh 08:59, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Herstellungsvorschrift

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Die Herstellungsvorschrift nach Brauer war bis dato nicht eindeutig (und nicht deutsch formuliert). So kann man (logischerweise) Chloroform oder Tetrachlorkohlenstoff als Lösungsmittel verwenden. In der vorherigen Fassung wurde es so dargestellt, als ob ein Gemisch der beiden notwendig wäre. Weiters steht im deutschen Brauer 3. Auflage das Ammoniumcarbonat zum Einsatz kommt und Chlorgas eingeleitet wird, bis kein Kohlendioxid im Abgasstrom mehr nachgewiesen werden kann. Die Vorschrift ist nun auf jedenfall verständlicher und mit einer deutschen Quelle belegt. Rhodium 16:57, 30. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Fehler/Unstimmigkeit in Reaktionsgleichung?

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Die Reaktionsgleichung wird mir im Zusammenhang mit der Beschreibung nicht ganz klar. Diese wurde wohl aus dem englischen Artikel ohne Nachdenken übernommen. "4 NH3 + 3 Cl2 → NCl3 + 3 NH4Cl". Also Ammoniak (!!) reagiert mit elementarem Chlorgas zu N-trichlorid und Ammoniumchlorid. Allerdings steht im Artikel, dass das NH4Cl mit Chlorgas versetzt würde ("chloriert"). Also müsste es auch auf der linken Seite der RG stehen, und nicht rechts als Reaktionsprodukt. Ich vermute, dass das Ammoniak ein Zwischenprodukt des in Wasser (?) gelösten Ammoniumchlorid-Salzes ist. Dies geht aber aus der RG nicht unmittelbar hervor; auch haben die aufgeführten Zwischenprodukte damit nichts zu tun. Im weiteren könnten bei NH4Cl in H2O genausogut Ammonium (NH4+)-Ionen mit im Spiel sein, und auf den Reaktionsverlauf Einfluss nehmen. -andy 77.191.33.193 15:30, 20. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Dulong - Verlust von DREI Fingern, das Auge wird aber nicht erwähnt?

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Ich habe eine Unstimmigkeit in der Beschreibung von Dulongs Unfall bemerkt. In diesem Artikel wird von drei Fingern, aber keinem Auge berichtet. In anderen Artikeln (bspw. über Dulong selbst) wird jedoch von zwei Fingern und einem Auge geschrieben. Auf der englischen Wikipedia ist dies ebenfalls der Fall. --Morgothnium (Diskussion) 13:11, 28. Jan. 2021 (CET)MorgthniumBeantworten

In der im Artikel verlinkten Quelle werden drei Fingern und ein Auge gesagt. Also mal abgesehen von der Frage ob zwei oder drei Finger, sollte nach der Quelle (und nur die zählt) auch das Auge mit erwähnt werden. Die drei Finger im Artikel stimmen laut Quelle, also wäre ein ändern auf zwei Fingern nicht durch die Quelle gedeckt. Da müsste eine andere Quelle gefunden werden. Rjh (Diskussion) 14:17, 28. Jan. 2021 (CET)Beantworten