Diskussion:Stille Reserven

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Autograf in Abschnitt Rechtskreise : USA

Der Artikel springt m.E. zu schnell ins Detail. Man müsste erklären, dass es um Bilanzen geht, bzw. um Werte die gerade nicht in Bilanzen auftauchen, aber im Unternehmen doch vorhanden sind. Auch das Problem, wann stille Reserven ergebniswirksam aufgedeckt werden können/werden müssen, sollte angesprochen werden. --Andrsvoss 18:42, 8. Jun 2004 (CEST)

„Hauptsächlich in der Schweiz ist das Arbeiten mit Stillen Reserven rechtskonform und üblich, während es in den meisten anderen europäischen Staaten als unzulässig gilt. Insbesondere in der angelsächsischen Welt ist das Vorkommen von Stillen Reserven unbekannt oder sogar strafbar, da nicht vereinbar mit der True and Fair View.“

Oben stehender Absatz sollte überarbeitet und präzisiert werden. In welchen europäischen Ländern gilt es als unzulässig? Welche Arten von Stillen Reserven sind gemeint? Es kann sich eigentlich nur um Absichtsreserven handeln. Ermessensreserven werden immer auftauchen und Zwangsreserven sind nach deutschem Handelsrecht auch nicht zu vermeiden. --Trainspotter 08:58, 30. Nov. 2006 (CET)Beantworten

"Die meisten Schweizer Revisionsgesellschaften betrachten die Stillen Reserven in jeder Form als wichtig für die Bilanzpolitik privater Aktiengesellschaften, insbesondere um die steuerliche Belastung niedrig zu halten."

Dieser Text stimmt so nicht, da in der Schweiz und den meisten Kantonen der progressive Steuertarif für juristische Personen abgeschaft wurde, wird die steuerliche Belastung defacto nicht gesenkt, sondern deren zeitlicher Anfall gesteuert, denn spätestens bei der Liquidation fällt die Steuer an. Und ohne Quellenangabe würde ich den Revisionsgesellschaften nicht eine Meinung zuordnen.--195.229.241.181 13:35, 7. Dez. 2006 (CET)Beantworten

"Für börsennotierte Unternehmungen besteht die Pflicht, mindestens nach Swiss GAAP FER zu bilanzieren. Diese Standards lassen zwar weiterhin die Bildung von stillen Reserven zu, schreiben aber vor, deren Nettoauflösung im Anhang offenzulegen. Für die Kotierung am Haupttableau der Swiss Exchange ist jedoch eine Rechnungslegung nach IAS/IFRS oder US-GAAP Pflicht, womit in solchen Unternehmen keine Stillen Absichtsreserven mehr gebildet werden dürfen."

Falsch: Nicht wegen Swiss GAAP FER, sondern wegen dem OR Art. 663b Ziffer 8 muss die Nettoauflösung offengelegt werden, was wiederum bedeudet, dass auch nich kotierte Unternehmen dazu verpflichtet sind! --195.229.241.181 13:35, 7. Dez. 2006 (CET)Beantworten

"Vor der Revision der Zulassungsbestimmungen zur Swiss Exchange war es in Schweizer Aktiengesellschaften gang und gäbe, Beispielsweise sämtliche Immobilien auf 1 CHF abzuschreiben. Dadurch wurden in solchen Unternehmen zum Teil Millionenbeträge den Aktionären verschwiegen. Diese Praxis ist heute nur noch in nicht kotierten Aktiengesellschaften zulässig."

Diese absolute Aussage ist so nicht ganz korrekt. Sachlangen sind auch gemäss IFRS nicht zu Markwerten (Fair Value) in der Bilanz bewertet. Damit besteht in den meisten Fällen ebenfalls eine Vertuschung in Millionenbeträgen gegenüber den Aktionären, wobei diese entweder in einer Über- oder Unterbewertung ausfällt. Da der Nutzwert einer Fabrikliegenschaft für eine Unternehmung in den meisten Fällen weiter über dem Marktwert liegt, werden den Aktionären Werte vorgegaukelt, die gar nicht existieren. --195.229.241.181 13:35, 7. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Nur so nebenbei, eine Buchhaltung stimmt nie, sie geht nur auf!--195.229.241.181 13:35, 7. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Frage

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Hat man nicht auch eine Art von stillen Reserven, wenn ich Waren nach dem Niederwertprinzip bewerten muss, obwohl der Marktwert gestiegen ist? --Biglekarbski 16:06, 16. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Korrekt
Das wären dann sog. Zwangsreserven. Gruss --Flyout 20:17, 19. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Frage 2^^

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Ist nicht auch der Ansehen oder das Entstehen eines Markennamens auch eine Stille Reserve. Denn wenn Firmen verkauft werden wird dieser ja auch mit berechnet... aber der war ja noch nicht immer da oder ist mehr wert geworden...

das Ansehen natürlich (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.171.235.60 (DiskussionBeiträge) 18:19, 15. Nov. 2007)

Ist doch eher beim Kauf als derivativer Wert anzusehen, oder? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.141.78.169 (DiskussionBeiträge) 20:03, 30. Nov. 2007)

Hallo zusammen.
Beim Kauf eines Unternehmens wird der immaterielle Wert des gekauften Unternehmens als "Goodwill" bezeichnet und in der Bilanz entsprechend aufgeführt und muss über einen entsprechenden Zeitraum abgeschrieben werden. Somit tauchen beim Firmenkauf keine Form von stillen Reserven auf. Der Verkäufer hingegen muss diesen Betrag bei sich als Ausserordentlichen Gewinn verbuchen.
Eine andere Frage ist das aber aus Sicht des gekauften Unternehmens. Angenommen, das Unternehmen X hat am 1.1. gemäss Bilanz einen Wert von 2 Mio. Euro. Am 1.2. wird es von Unternehmen Y für 2.5 Mio. gekauft. Bei Y wird die Differenz von 0.5 Mio. Euro als Goodwill verbucht.
Dies legt aber nahe, dass am 31.1. eine Differenz zwischen dem ausgewiesenen Wert von 2.0 Mio und dem Kaufpreis von 2.5 vorhanden ist. Diese Differenz könnte durchaus als eine Form von Stillen Reserven betrachtet werden. Das Problem hierbei ist, dass bei Stillen Reserven eine Differenz zwischen einem Bilanzposten und dem effektiven Wert vorhanden sein muss. Zumindest in Kontinentaleuropa sieht kein Bilanzschema einen derartigen Bilanzposten vor - in der Schweiz darf man derartige Posten wie den eigenen Markennamen überhaupt nicht in der Bilanz aufführen, da die Bezifferung eines solchen Wertes extrem schwierig und ein entsprechender Bilanzposten kaum korrekt zu bewerten ist. Geschweige denn, wie die Veränderungen über die Jahre zu verbuchen wären....
Ich weiss, diese Antwort ist viel Wischi-Waschi, aber ich hoffe, sie hat ein bisschen geholfen. --flyout (talk +/-) 18:13, 2. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Lieber Flyout,

ich habe den Artikel "stille Reserven" wesentlich überarbeitet - du scheinst mit der Überarbeitung nicht einverstanden zu sein. Ich dagegen halte sie für gelungen (obwohl ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertig bin) und notwendig. Hier einige Mängel des alten Artikels:

- sachliche Fehler: die Legung stiller Reserven ist in Deutschland und Österreich keineswegs ein Verstoß gegen die GoB, sondern die GoB erzwingen ganz im Gegenteil die Leguing stiller Reserven

- mangelhafter Aufbau des Artikels: Die Entstehung sollte an den Anfang. Im alten Artikel wurde auf die möglichen Fälle nur am Rande und über dne ganzen Artiel verteilt eingegangen.

- sprachliche Mängel



Ich wäre dafür, dass du mich erst mal machen lässt und wir dann in aller Ruhe weiterdiskutieren. Dafür verspreche ich, dass die Schweiz ganz allein dir gehört.

Ich bin neu hier, also entschuldige bitte eventuelle Fehler in der Etikette.


Bedeutung: Allgemein

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Was nun, Verstoß gegen die GoB oder nicht? Unter Bedeutung --> Allgemeines steht, es wäre ein Verstoß gegen das GoB. Unter Rechtslage wiederrum steht, dass sie keinesfalls ein Verstoß gegen das GoB sind. Was stimmt nun?????


Dieser Abschnitt ist einfach nur falsch. Die Bildung stiller Reserven ist Ausfluß des Vorsichtsprizips, welches elementarer Bestandteil der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind. Vielleicht sollte hier ein Hinweis erfolgen, dass es eben auf die Rechnungslegungsstandards ankommt, nach denen man bilanziert. Nach IFRS und US-GAAP sind stille Reserven wegen der Informationsfunktion des Jahresabschlusses eher unerwünscht. Aus der Sicht des deutschen HGB und des schweizer OR hingegen sind stille Reserven aus Gründen des Gläubigerschutzes erwünscht und deshalb gesetzlich vorgesehen und auch in den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung verankert. Falls niemand was dagegen hat, werd ich das demnächst mal ändern

Rechtskreise : USA

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Das ist hier auch nicht ganz richtig. Auch das US-GAAP orientiert sich am Anschaffungskostenprizip und kennt nur in sehr beschränkten Rahmen eine Neubewertung über den Anschaffungskosten. Somit entstehen auch nach US-GAAP zwangsläufig stille Reserven.

In zumindest allen mir bekannten Rechnungslegungsstandards ist die Bilanzierung eines originären Firmenwertes unzulässig. Das führt dazu, dass in allen Rechnungslegungsstandards stille Reserven entstehen.

Selbstverständlich gibt es in US-GAAP Bewertungsreserven, denn auch dort werden viele Anlagen zu Anschaffungskosten bewertet. Hinzu kommt, dass auch viele Rückstellungen zu Anschaffungskosten mit Realisationsprinzip bewertet werden. Es gibt nur kein allgemeines overriding Vorsichtsprinzip wie in HGB. D.h., es ist durchaus auch möglich unvorsichtigt zu bewerten. Grundsätzlich könnten die Abschnitte US-GAAP und IFRS zusammengefasst werden. Auch wenn es Unterschiede in den Details gibt, kann die grundsätzliche Aussage von IFRS auch für US-GAAP übernommen werden. Autograf (Diskussion) 09:44, 29. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Fehler / Unklarheit

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Also das Beispiel mit den Wertschriften hat für mich einen Fehler, resp. eine Unklarheit, es ist nicht Definiert ob es sich um eine Massgebliche Beteiliigung oder um Sonstige Wertschriften handelt, denn dort ist bei der Bilanzierung eine grosser unterschied, jedenfalls in der Schweiz (für Deutschland kann ichs nicht sagen). Wenn es eine Massgebliche Beteiligung ist (bsp. an einer Tochtergesellschaft etc.) dann stimmt das Beispiel, sind es jedoch Wertschriften (Börsenkotiert) die das Unternehmen aus anderen Gründen hält so sind diese mit dem Aktuellen Kurs (eigentlich Durchschnittskurs des letzten Monats zu Bilanzieren, aber die gesetzgebung ist so flexibel das man denn schlusskurs vom letzten Börswentag vor Bilanzierung nehmen darf). Damit kann auf diesem Posten keine Zwangsreserven gebildet werden, auch in der Schweiz nicht. --213.142.169.113 22:16, 19. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Unbekannter
Vielen Dank für Deine Präzisierungen. Selbstverständlich ist der Sachverhalt wie von Dir (zumindest für die Schweiz) korrekt. Für börsenkotierte Wertpapiere gilt natürlich der von Dir genannte Kurs während bei Beteiligungen und bei nicht kotierten Wertpapieren das gilt, was im Artikel steht.
Ich werde das mal so einarbeiten. Gruss --flyout (talk +/-) 22:03, 30. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Marktwert/Zeitwert

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Der Bezug "... Marktwert des Unternehmens" in der Einleitung ist m.E. falsch. Stille Reserven beziehen sich auf einzelne Bilanzpositionen, nicht auf den gesamten Buchwert des Unternehmens. Außerdem wäre Zeitwert besser sls Marktwert. --Farino 13:20, 11. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Farino
Eigentlich sehe ich überhaupt keinen Zusammenhang zwischen dem von Dir genannten Satz mit der Thematik. Überschuldung ist ein komplett anderes Thema. Ich habe den Satz mal gestrichen. Danke für den Hinweis. --flyout (talk +/-) 22:36, 20. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Ich meine immer noch, dass "... Marktwert des Unternehmens ..." durch "... Zeitwert einer Bilanzposition" ersetzt werden müsste, weile erstens jede Bilaznposition an sich und (nicht die Gesamtheit) eine Stille Reserve bilden und zweitens nicht alle Bilanzpositionen nach Marktwertm, wohl aber nach Zeitwert bewertet werden können (z.B. aus Projektgeschäft resultierende Lagerbestände in Form immaterieller Güter). Ist mir aber nicht so wichtig. --Farino 23:50, 20. Mai 2008 (CEST)Beantworten

--Ein Unternehmen beschafft eine Maschine zu 40.000 Euro. Diese hat eine Lebensdauer von acht Jahren. Die Geschäftsleitung beschließt, die Maschine innerhalb von fünf Jahren abzuschreiben. Dadurch werden über fünf Jahre jährlich 8.000 Euro abgeschrieben anstelle von nur je 5.000 Euro über acht Jahre. Dadurch entstehen pro Jahr 3.000 Euro an Stillen Reserven (Absichtsreserven).--


Ist dieses Beispiel nicht aus einem falschen Zusammenhang? Zumindest in D muss nach AfA abgeschrieben werden, daher ist, unabhängig von der tatsächlichen Lebensdauer, die Maschine nach der Dauer abzuschreiben, die in der Tabelle steht, es ist keine "Entscheidung der Geschäftsleitung". Dadurch, dass die Abschreibungsdauer vorgeschrieben ist, ist es dann aber eine Zwangsreserve und keine Absichtsreserve, denke ich.

Wichtig fände ich auch die Begriffswahl Zeitwert, denn das ist im Zusammenhang mit den stillen Reserven der korrekte Begriff, Zeitwert - Buchwert = stille Reserve.

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fehlen. Warum? Gibt es die Sache selbst in wirklich gar keinem anderen Sprachraum? -- Silvicola Diskussion Silvicola 12:15, 27. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Stille Lasten

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Für Versicherungen sind in gewissen Grenzen stille Lasten erlaubt (siehe [1]).

-- 109.84.249.68 09:13, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Fehler / § 249 (3)

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Anders als im Abschnitt Enstehung dargestellt existiert in meiner Ausgabe des HGB der Abschnitt drei ( 3 ) des Paragraphen 249 garnicht!

Meine Version HGB 50. Auflage von 2010 von Beck-texte --Freakschwimmer 11:41, 20. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Plural vs. Singular

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Der Artikel heißt Stille Reserven. Tatsächlich gibt es aber auch den Singular, also Stille Reserve oder Bewertungsreserve oder Stille Last. Der Unterschied ist, dass sich der Singular auf den in einem Posten enthaltene Bewertungsdifferenz zwischen Zeitwert und Buchwert bezieht, der Plural aber auf die Summe über alle Posten. Wäre es nicht daher richtig, den Artikel auf den Singular zu beziehen? Autograf (Diskussion) 09:37, 29. Dez. 2014 (CET)Beantworten