Diskussion:Strafpredigt

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 2A01:C23:6439:100:EE8E:7970:93FC:420C in Abschnitt Überarbeiten

Ich habe eine weitere Definition gefunden, von ungefähr 1965

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Eindringliche Vorhaltungen machen, lautes Schelten, scharfe Zurechtweisung, jemand gehörig ausschimpfen.

Gardinenpredigten wurden nicht in Kirchen, sondern in Ehebetten gehalten. die rimgsrum mit einem Vorhang, einer Gardine, versehen waren. Die Eheleute wollten sich nicht vor anderen Leuten streiten sondern taten es da. Es muss mitunter recht laut zugegangen sein, sonst wäre der Vorgang nicht zur Redensart geworden. (nicht signierter Beitrag von 46.142.5.109 (Diskussion) 07:08, 15. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Ja schön, man könnte es zum Teil einpflegen, nur müsste man wissen, woher genau es denn stammt. Mit Seitenangabe etc. Grüße. -- nfu-peng Diskuss 11:12, 15. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

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Der Artikel ist von vorne bis hinten Murks, daherassoziiert und in sich widersprüchlich.

  • Zunächst liefert er eine seltsam enge und spezifische Definition: Strafpredigten sind demnach also tadelnde & mahnende Predigten, die "im beginnenden 14. und 15. Jahrhundert von den katholischen Mönchen und Priestern in den Gemeinden verlesen" wurden. Fragen, die sich mir da stellen:
    • Zunächst mal: "im beginnenden 14. und 15. Jahrhundert"...öm, kannitverstan? Also im frühen 14. Jahrhundert, nicht aber im späteren 14. Jahrhundert, aber dann wieder im 15. Jahrhundert? Im gesamten 15. Jahrhundert oder nur im beginnenden? Warum die Pause? Oder sollte etwa eigentlich "seit dem beginnenden 14. Jahrhundert bis in das 15. Jahrhundert" gemeint sein? Aber dann könnte man sich das "beginnend" doch auch ganz sparen? Hmmm, also wird dann wohl "seit dem 14. Jahrhundert bis in das beginnende 15. Jahrhundert" gemeint sein? Ja?
    • Stimmt so oder so nicht, auch vor und nach dem 14. und 15. Jahrhundert wurden solcherart Predigten in der Christenheit verlesen, hierzu haben wir bereits den ausführlichen Artikel Bußprediger.
    • Und schon der Artikel selbst widerspricht seiner Definition gleich mehrfach: Da wird als berühmter, wenn nicht berühmtester aller Strafprediger noch in der Einleitung Jonathan Edwards angeführt, der erstens im 18. Jahrhundert lebte und zweitens nicht einmal katholisch war, ganz im Gegenteil. Und gleich darauf lesen wir von den offenbar für Strafpredigten grundlegenden "frühmittelalterlichen Gebräuchen des Benediktinerordens": hm, die Regula Benedicti ist aus dem 6. Jahrhundert, und das Frühmittelalter endete so gegen 1050, sollte es Strafpredigten also etwa doch schon vor dem "beginnenden 14. und 15. Jahrhundert" gegeben haben? Fragen über Fragen.
    • Ob nun katholisch oder nicht, und ob barock oder frühmittelalterlich, scheint jedenfalls letztlich völlig wumpe zu sein; solange eine Predigt mit Strafen droht, ist sie eine Strafpredigt - das hätte ich mir allerdings auch ohne Wikipedia zusammenreimen können.
  • Im Kapitel "Weitere Bezeichnungen" werden alsdann allerhand Begriffe und Redensarten aus dem weiten Sinnbezirk "Rügen und Tadeln" aufgezählt. Keiner dieser Begriffe bezeichnet indes eine Strafpredigt im behaupteten eigentlichen Sinne, also eine von einem Prediger gegenüber seiner unbußfertigen oder auch bußfertigen Gemeinde verkündigte drastische Homilie. Die "Leviten" und meinetwegen noch die "Gardinenpredigt" stehen damit immerhin noch in einem historischen bzw. ironischen Zusammenhang, bezeichnen aber doch etwas ganz anderes. "Philippiken" und "Standpauken" haben überhaupt gar nix mit Predigten oder überhaupt "dem kirchlichen Bereich" (um mal Loriot zu zitieren) zu tun, sondern sind zunächst mal sondersprachliche Ausdrücke aus der klassischen Antike bzw. dem deutschen Studentenwesen. Wenn der Begriffsumfang und als der Zuständigkeitsbereich des Lemmas nun plötzlich so weit gefasst werden, könnte man noch so einiges ergänzen: die Kabinenpredigt und die Halbzeitpredigt etwa (und "Was erlaube Strunz“ natürlich), die Maßregelung und die Vorhaltung, die Epistel und die Exhorte, das Einnorden und das Derblecken, die „Flötentöne beibringen“ und „Mores lehren“, usw. usf. Man könnte den Artikel außerdem am besten gleich auf das Lemma Anschiss verschieben.

Nach meinem Dafürhalten ist "Strafpredigt" (ebenso wie "Moralpredigt") ein selbsterklärendes Allerweltskompositum, das - anders als etwa die "Standpauke" oder "die Leviten lesen" - keiner etymologischen Erklärung bedarf. Kaum artikelfähig, ich empfehle Löschen, oder meinetwegen Redirect auf Predigt oder Bußprediger. Mfg, die stets Ihrige --2A01:C23:6439:100:EE8E:7970:93FC:420C 23:44, 1. Aug. 2019 (CEST)Beantworten