Diskussion:Strafsache Gustl Mollath
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Domitius Ulpianus in Abschnitt 1. Strafverfahren
1. Strafverfahren
Bearbeiten@Domitius Ulpianus: sollten wir nicht das entscheidende Gericht bzw. die Gerichte benennen? Ich habe in dem Abschnitt keine Erwähnung gefunden, welches Gericht das Ausgangsgericht war.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 03:34, 12. Feb. 2020 (CET)
- Doch selbstverständlich; das gehört ja mit zu den wesentlichen Aspekten des Falls. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 22:06, 12. Feb. 2020 (CET)