Betr.: Zuordnung der Strangfurche zum Erhängen
Diese Zuordnung ist nicht ganz korrekt, da eine Strangfurche, wie der Name bereits sagt, durch ein Strangulationswerkzeug hervorgerufen wird - über die Art des Zuziehens (Erhängen, Erdrosseln etc.) sagt der Name allein nichts aus.
"Strangfurche": Kurzform für "Strangulationsfurche"
Es ist daher besser, den (auch rechtsmedizinisch korrekten) Begriff "Strangulationsmerkmal" respektive "Merkmal für eine Strangulation" zu verwenden.