Diskussion:Strengbeweis
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Wascherl in Abschnitt Civilprozess und Einlassung des Beschuldigten?
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Civilprozess und Einlassung des Beschuldigten?
BearbeitenGehört die Einlassung des Beschuldigten wirklich zu den Beweismitteln des Strengbeweises im Civilprozess? Ich kann mich aus lang her seienden Übungen im (deutschen) Zivilprozeßrecht nur an das Merkwort SAPUZ erinnern (Sachverständige, Augenschein, Parteivernahme, Urkunden, Zeugen), lasse mich aber gerne überzeugen, dass das in neueren Lehrbüchern oder in anderen Zivilprozessordnungen anders steht. Allerdings kennt der Civilprozess nur Parteien, keine Beschuldigten... -- Unfugsbeseitiger (Diskussion) 08:43, 3. Nov. 2014 (CET)
gehört es nicht, habe es daher gelöscht. --Wascherl (Diskussion) (09:36, 21. Mär. 2015 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)