Diskussion:Stromdiebstahlsfall

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Martin2981 in Abschnitt Elektron als körperliche Sache


Elektron als körperliche Sache

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Ist bekannt, ob es sich in diesem Fall um Gleich- oder um Wechselstrom gehandelt hat? Falls letzteres zutrifft, ist der Verweis auf das Elektron als potentielle "Sache" unsinnig, da dann kein nennenswerter "Elementarteilchen-Fluss" stattfindet. --SH 22:02, 14. Jul 2006 (CEST)

Bei Gleichstrom fließen ebeso viele Elektronen durch den +Leiter zurück, wie durch den -Leiter hereinkommen. Sie verbleiben nicht beim Stromdieb (Ausnahme: er lädt einen Akku). Es ist der Fluss, der den Preis ausmacht, messbar in Watt-Zeit. --Slartibartfass 15:16, 5. Okt 2006 (CEST)
Das ist mir klar, die Anmerkung bezieht sich auf die Ausführungen im letzten Absatz. Bei Gleichstrom könnte man (unter Missachtung dessen, dass die vom Strom geleistete Arbeit das ist, wofür man zahlt) der Auffassung sein, man nähme dem Stromlieferanten einige Elektronen weg - dass man gleichviele zurückliefert, wäre für einen evtl. Diebstahl vielleicht unerheblich. Bei Wechselstrom ist dieses Argument schon viel früher unsinnig. --SH 18:20, 5. Okt 2006 (CEST)
Sowohl bei Gleich- und Wechselstrom und ebenfalls beim Laden eines Akkus fliessen immer (!) genausoviele(!) Elektronen hin- wie zurück.Die Elektronen gehen nur in einen Zustande niedrigerer potentieller Energie über.
Es wird also in jedem Falle tatsächlich nur Energie geklaut. Diese ist natürlich kein Gegenstand (genausowenig wie z.B. Länge oder Zeit keine "körperlichen" (was imer das meint) Gegenstände sind.)
(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 24.7.68.196 (DiskussionBeiträge) 2006-12-02T01:19:11)

Wollte mich auch gerade über den letzten Absatz mokkieren: dem Kraftwerk werden keine Elektronen geklaut (selbst das Wort "Stromdiebstahl" ist falsch). Ist an dem Absatz noch etwas zu retten, oder kann der ganz weg? --80.135.7.160 16:33, 18. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Das Argument, dass das Klauen von Elektronen juristisch moeglicherweise nicht dadurch aufgewogen wird, dass jederzeit auf dem anderen Draht gleich viele, aber eben andere, Elektronen zurueckgeliefert werden, bleibt bestehen.
Der Absatz ist Müll und ich habe ihn entsorgt. Ein Stromdieb könnte sich damit verteidigen, dass es schlicht keine "anderen" Elektronen gibt, eins ist (bis auf Anregung, Bindung) wie das andere, sagen die Physiker.. Zudem ist die Fliessgeschwindigkeit sehr gering (Dim. cm/s), so dass erstmal nachgewiesen werden muesste, wie lange denn das Licht gebrannt hat. Natürlich: "Ich schweige." "Meinem Mandanten muß zugute gehalten werden, daß es auch sein kann, daß er das Licht immer nur drei Minuten angemacht hat! Dafuer war sein Stichkabel lang genug."  :))
Zwar werden beim Wechselstrom genau die geklauten Elektronen 10 ms spaeter wieder zurueckgegeben, aber auch hier koennte man der Meinung sein, dass sich das juristisch nicht aufhebt. (Bin kein Jurist.)
Schliesslich bleibt es juristisch Diebstahl, wenn ich zum Beispiel geklautes Geld kurze Zeit spaeter reuig zurueckgebe. -- Juergen 89.54.110.182 00:32, 19. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Auch hier besteht die Gefahr, dass man das Modell "Elementarteilchen" mit der Wirklichkeit verwechselt. Dass Strom aus dem Fließen kleiner Bälle "besteht", ist eine nur eine menschliche Vorstellung, die zwar einige, aber eben nicht alle, Phänomene recht gut beschreibt. Wenn man nicht aufpasst, gelangt man zu einer "Sachbeschädigung", wenn man ein fremdes Elektron dem Doppelspaltversuch unterzieht... --SH 17:55, 7. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Das lässt sich vielleicht mit dienstleistungsbetrug vergleichen.Dem Richter war es warscheinlich nicht die Mühe wert, wegen so einer Kleinigkeit--Martin2981 (Diskussion) 01:50, 30. Jul. 2021 (CEST).Beantworten

Ähnliche Infrastruktur~Diebstähle

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Gasdiebstahl wäre dann wohl Diebstahl einer Sache - wenn auch nicht greifbar im engen Wortsinn ... - sollte man wohl dann mal erwähnen. Damit wäre klar dass man nicht auf Energiediebstahl generalisieren muss. ... Oder vielleicht doch. Wärmediebstahl? - sehr interessanter Aspekt!

Und "Internetdiebstahl" im Sinne von Einklinken in einen fremden Internetzugang sollte auch vergleichend oder differenzierend erwähnt werden. --  itu (Disk) 21:00, 4. Okt. 2020 (CEST)Beantworten