Diskussion:Sturmlied

Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Generisches Maskulinum in Abschnitt Inhalt

§ 86a statt § 86 StGB

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Das Singen usw. des Liedes dürfte ebenfalls als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a StGB strafbar sein, nicht nach § 86 StGB. Finde dazu aber in juristischen Datenbanken und beim Verfassungsschutz des Bundes nichts. Hat das Lied noch einen anderen Namen?--Pistazienfresser (Diskussion) 19:10, 17. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Sturmlied von Wilhelm Kube

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Gibt es nicht auch ein Sturmlied von Wilhelm Kube nach der Melodie Ich bin ein Preuße von Heinrich August Neithardt? --Longinus Müller (Diskussion) 18:09, 4. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Inhalt

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Der hier wiedergegebene Text rechtfertigt nicht die gegebene Inhaltsangabe. Insbesondere ist von Juda keine Rede, womit die antisemitische Interpretation völlig in der Luft hängt. Ebenso ist von Weimar keine Rede. Selbst das durch Häkchen als Zitat geklennzeichnete Wort "böse" kommt in dem wiedergegebenen Text nicht vor. Es mag natürlich sein, dass die Wiedergabe unvollständig ist, aber dann muss man das Lied eben vollständig wiedergeben. ----Generisches Maskulinum (Diskussion) 21:00, 2. Sep. 2024 (CEST)Beantworten