"....erwarben unmittelbar im Moment des Todes des Familienvaters die Erbschaft von Rechts wegen (ipso iure)"
Der Anfall der Erbschaft passiert ja von Rechts wegen und dieser Fachbegriff heißt "ipso iure".
Habe einen Link auf den entsprechenden WP Artikel ipso iure eingefügt. --Caponord 13:06, 10. Jan. 2010 (CET)
- Sehr gut. Marcus Cyron 15:32, 10. Jan. 2010 (CET)