Diskussion:Svenja Schulze

Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Mautpreller in Abschnitt Urteil Bundesverfassungsgericht
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Zitat aus der aktuellen Version: "2011 heiratete Svenja Schulze ihren Lebensgefährten Andrea Arcais."

Googlen hilft (immer): Anrea Arcais ist ein deutsch-italienischer SPD-Politiker, also ein Mann. In Italien ist Andrea ein durchaus gängiger männlicher Vorname.--193.158.46.82 09:10, 25. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Feministische Entwicklungspolitik

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Da fehlen mir die Worte! --91.8.141.28 19:55, 1. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Kein Problem. Frau Schulze hat die passenden Worte - Zitat: "Wer die menschliche Gesellschaft will, der muss die männliche überwinden." Gehört diese bemerkenswerte Position nicht in den Abschnitt "Positionen"? --92.75.88.183 11:26, 2. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Urteil Bundesverfassungsgericht

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Frau Schulze wollte die Meinerungsäußerung vom ehemaligen Bild-Chef verbieten lassen und ist gescheitert. Meiner Meinung nach ist das ein Absatz im Artikel wert. --> Kritik an der Regierung ist erlaubt --2A02:8388:6781:B780:C557:FF10:44D1:190E 19:52, 16. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Das ist ein Revisionsurteil, d.h. das Kammergericht muss sich mit der Sache noch einmal befassen. Ob Schulze mit ihrer Klage "gescheitert" ist, kann man deshalb noch gar nicht sagen.--Mautpreller (Diskussion) 19:55, 16. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Richtig. Dennoch hat diese Episode einen Absatz verdient --2A02:8388:6781:B780:C557:FF10:44D1:190E 20:30, 16. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Warum, wenn man noch gar nicht sagen kann, was rausgekommen ist? --Mautpreller (Diskussion) 20:34, 16. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
1) Weil sie eine Meinungsäußerung auf Twitter verbieten wollte 2) sich der Bundesverfassungsgericht damit befassen musste 3) und es mediale Berichterstattung darüber gegeben hat? --2A02:8388:6781:B780:C557:FF10:44D1:190E 20:53, 16. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Finde ich nicht sehr aufschlussreich. Reichelt hat behauptet, das Ministerium habe 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an "die Taliban" bezahlt. Das ist natürlich als faktische Aussage unwahr. Die Frage, die die Gerichte zu klären versucht haben, ist, ob dies letztlich eine "Tatsachenbehauptung" oder eine "Meinungsäußerung" ist bzw. inwiefern und zu welchen Anteilen hier Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung vermischt sind. Das zweitinstanzliche Urteil sah darin eine unwahre Tatsachenbehauptung, das Bundesverfassungsgericht rügte, dass dabei der Kontext und insbesondere das Verhältnis zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung unzureichend berücksichtigt worden sei. Das Kammergericht muss nun erneut entscheiden. Ich seh nicht, inwiefern diese kitzlige äußerungsrechtliche Frage, die ja auch noch gar nicht entschieden ist, für die Biografie der Ministerin wesentlich wäre. Der Verdacht drängt sich auf, dass hier ein Skandal herbeigeschrieben wrden soll. Das wäre eher ungut.--Mautpreller (Diskussion) 10:08, 17. Apr. 2024 (CEST)Beantworten