Diskussion:Swastika/Archiv/3

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Raubdinosaurier in Abschnitt „Winkelständer“
Dieses Archiv besitzt eine relevante Versionsgeschichte, da zum Beispiel die Artikel-Diskussionsseite hierher verschoben wurde. Es soll deshalb nicht gelöscht werden!

Widersprüche

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Aus der Einleitung habe ich einiges entfernt, was der Beschreibung im Abschnitt "Bezeichnungen" widerspricht. Ab wann der Begriff "Hakenkreuz" verwendet wurde, ist anhand von Quellen nachzuweisen. Ich nenne nur mal als Beispiel die Hakenkreuze auf Sri Lanka und in anderen Ländern. --House1630 (Diskussion) 22:07, 6. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Erstgenannt beim Adelung Α.L. 09:29, 7. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Überall Hakenkreuze? Oder nicht so häufig?

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Ich hätte mal eine interessante Frage für die Historiker unter euch: Wenn ich durch eine Zeitmaschiene etwa 1009 Jahre zurückreisen würde, etwa an einem Ort wo grade die Goten und die Römer einen Basar betreiben, wie oft glaubt ihr würde ich auf dieses Symbol stoßen? Und damit meine ich zufällig; ich suche nicht danach.

Das interessiert mich wirklich: ist es wie eine Blume, ein Mosaik an jeden vierten Krug? War es bei den Hochzeitsgeschenken mit drin? Wurden heilige Schreine damit geschmückt? (Welcher Gott ist mir ziemlich egal). Wenn ja, wie häufig? Wurde der könig gekrönt mit solch Motiv im Hintergrund?

Nicht dass ihr mich missversteht: Mich interessiert, was für einen Eindruck ich bekommen würde. Für den Betrachter von heute wäre vieles, was damals geschah bizar (ich sage nur: Behandlung der Frauen, Bestrafung der Ungehorsamen, von dem Essen & Toiletten ganz zu schweigen!). Könnt ihr mir eine ungefähre Vorstellung geben oder mir Literatur in der Richtung empfehlen? Ich bin gespannt.

Also, wie würde der Ort auf einen Menschen des 21. Jahrunderts wirken, der bisher glaubte, Hitler hätte das Hakenkreuz ganz kreativ so eben auf einen Blatt Papier gezaubert? Heutzutage wird ja nicht gezeigt wie die Welt früher aussah, sondern wie sie visuel angenehm für uns ist.

--Wild Bill-- (nicht signierter Beitrag von 195.37.241.18 (Diskussion) 10:44, 17. Feb. 2016 (CET))Beantworten

Abschnitt „Öffentlicher Raum“

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Der Abschnitt bedarf mehrerer Korrekturen, die ich als IP im Artikel leider nicht vornehmen kann. Daher bitte ich nun jemanden, die untere korrigierte Version in den Artikel einzufügen. Vielen Dank!

Darüber hinaus fällt auf, dass mit dem Eimsbütteler TV ein recht unbekanntes Beispiel gewählt wurde, während weitaus prominentere Beispiele wie z. B. der Fall Hochkraig aus Österreich keine Erwähnung finden. Wenn man alle Fälle, in denen Hakenkreuze im öffentlichen Raum für Aufsehen sorgten, aufführen wollte, könnte man gleich einen separaten Artikel erstellen... -- 78.42.29.154 20:22, 8. Mär. 2016 (CET)Beantworten

OK. Habe deine Textkopie nach Umsetzung hier gelöscht.
Wenn du die Bedeutung des Falls von Hochkraig belegst, kommt es rein. Kopilot (Diskussion) 08:46, 9. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Hakenkreuz

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Ich finde die Zusammenlegung der Lemmata Hakenkreuz und Swastika problematisch. Das eine ist ein Symbol das für Schreckensherrschaft und Massenmord steht - und dessen Gebrauch in Deutschland verboten ist. Das andere ein Ornament und "Glücksbringer". Die Ableitung der Nazis ist schon sehr interessant, dennoch sollten die Beiden getrennt werden. So handhaben es auch Lexikas wir der Brockhaus, wo beide Begriffe mit dem jeweiligen Schwerpunkt behandelt werden (natürlich nicht unter Auslassung eines Verweises). Im Übrigen ist nicht die Swastika in Europa/Deutschland verboten sondern nur das Hakenkreuz und dessen Abwandlungen, oder? LG Stefan3 (08:58, 10. Aug. 2016 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Bitte richtig signieren und die Archive zu dem Lemma lesen. Trennung wird nicht gehen und ist auch nicht sinnvoll, weil ja gerade die Benutzung des Glückssymbols durch die Nazis (auch archäologisch) Thema des Artikels ist. Kopilot (Diskussion) 09:05, 10. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Wieso sollte das nicht gehen. Brockhaus macht's vor.... Stefan3 (Stefan3) 09:09, 10. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Bitte die Signatur oben nachholen, Uhrzeit und Datum siehe Versionsgeschichte. Und in vier Minuten seit meiner Antwort konntest du die Archive nicht lesen. Brockhaus ist für uns kein maßgebliches Vorbild, eher andersrum. Kopilot (Diskussion) 09:12, 10. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

"Swastika"?

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Dieser Begriff ist im deutschen Sprachraum nicht üblich. Man nennt das Zeichen "Hakenkreuz", oder täusche ich mich?

Sicher sollte man in dem Artikel darauf hinweisen, dass es auf Englisch oder in manch anderen Sprachen so oder so heißt, aber das ist etwas anderes. (nicht signierter Beitrag von 2003:86:2375:52FB:AD57:7E4D:35E0:A790 (Diskussion | Beiträge) 00:57, 3. Sep. 2016 (CEST))Beantworten

Den zweiten Absatz im Artikel hast Du aber schon noch gelesen, oder? --Zinnmann d 01:09, 3. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

"Belege und Sprache"?

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Der Satz ist nicht ganz korrekt: "Die Völkische Bewegung deutete das Hakenkreuz antisemitisch und rassistisch." Kann die Aussage mal jemand mit Zitaten belegen. Es gibt doch sicherlich Schriftsteller, die dies expressis verbis taten und wenigstens mit einem Zitat hier vertreten sein sollten. Ansonsten bleibt es hier eine haltlose Behauptung. Das Wort rassistisch ist hier falsch. Es muß rassisch heißen! Warum? Das Wort rassistisch gibt es erst seit ca. 1960. Man konnte also mithin zb. 1927 noch gar nicht rassistisch argumentieren, sondern nur rassisch. https://books.google.com/ngrams/graph?content=rassisch%2C+rassistisch&year_start=1800&year_end=2000&corpus=8&smoothing=3&share=&direct_url=t1%3B%2Crassisch%3B%2Cc0%3B.t1%3B%2Crassistisch%3B%2Cc0 Rassismus war noch nicht in's Bewusstsein gedrungen und erkannt von der Masse als abartig. (nicht signierter Beitrag von 79.194.148.175 (Diskussion) 07:45, 12. Sep. 2016 (CEST))Beantworten

Am besten mal den ganzen Artikel lesen. Kopilot (Diskussion) 08:28, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Belege fehlen für die unsinnige Behauptung "Einige stilisierten sie zum Merkmal einer angeblichen Rasse von „Ariern“. Die Völkische Bewegung deutete das Hakenkreuz antisemitisch und rassistisch.". Schon die Formulierung ist Quatsch. --2.246.133.225 10:05, 3. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Ohne Beleg ist dein Einwand Quatsch. Kopilot (Diskussion) 13:35, 3. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Mäander und Bihar

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Wappen von Bihar

Das Zustandekommen von Hakenkreuzen durch verschränkte Mäander (Ornamentik) ist offenbar auch in moderner Zeit nachweisbar: In der maximalen Vergrößerung von Bild:John_W._Weeks_grave_in_Arlington_National_Cemetery.jpg (Grabmal eines 1926 Verstorbenen) findet man sie an der Oberkante der Seitenflügel (links die eine und rechts die andere „Drehrichtung“).

Das Emblem des indischen Bundesstaates Bihar (> 100.000.000 Ew.) enthält das Symbol gleich doppelt. Wer fundiert beurteilen kann, ob das einen hinduistischen, buddhistischen, unabhängigkeitsbezogenen, glücksbringenden, rechtsextremistischen oder sonstigen Hintergrund hat, möge es einarbeiten.--Hanekomi (Diskussion) 15:51, 28. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Der Artikel beschreibt ja schon ausführlich die Swastikamode im frühen 20. Jahrhundert, auch in den USA.
Embleme in Indien haben IMMER irgendeinen "hinduistischen" Hintergrund, das muss man nicht in jedem Einzelfall nochmal belegen. Wenn du anderer Ansicht bist, musst du selber den Ausnahmefall belegen. Kopilot (Diskussion) 13:38, 3. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Turnerbewegung (erl.)

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Im Artikel heißt es, daß der heutige DTB eine damals deutschtümmelnde Abspaltung bzw. Ausgründung wegen Ausschluß aus der DT sei. Im Artikel zum DTB liest sich das ganz anders, da klingt das nicht nach einer Kontinuität.
Was stimmt denn nun? Hat der DTB eine antisemitische Vergangenheit (dann sollte das dort erwähnt werden), oder muß der Absatz hier etwas umformuliert werden zur Klarstellung? --2A02:8109:9A40:1778:3146:A2A:109A:CE9 02:02, 7. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Die Angaben hier sind zuverlässig belegt, und deine Fragen betreffen diesen Artikel nicht, sondern den anderen. Bitte dort fragen. Kopilot (Diskussion) 14:22, 22. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Rechtsextremismus seit 1945

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Das Hakenkreuz und diverse Ersatzzeichen, wie im Artikel erwähnt, werden auch von ukrainischen Nationalisten getragen: https://www.google.de/search?q=ukraine+hakenkreuz&tbm=isch --2A02:8109:9A40:1778:3146:A2A:109A:CE9 02:10, 7. Dez. 2016 (CET)Beantworten

OK, nur brauchen wir dafür schriftliche solide Belege, nicht irgendwelche Fotos. Dann kann man es ergänzen. Kopilot (Diskussion) 14:23, 22. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Hakenkreuz und das Strafrecht

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Ich habe ein Bild aus dem Hönnetal, das ein Hakenkreuz zeigt. Würde ich gerne hochladen oder mache ich mich damit strafbar? --2003:88:AF2D:2E01:211:24FF:FE2A:19CF 12:03, 21. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Gemäß § 86 StgB (Deutschland) Absatz 3 ist das in Ordnung, wenn es der Lehre bzw. der Berichterstattung über ein historisches Ereignis dient. --Zupanto (Diskussion) 16:29, 21. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Verwendung in Wikis? OK? Was meinst Du? --2003:88:AF2D:2E01:211:24FF:FE2A:19CF 08:37, 22. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Die Verwendung in einem Wikipedia-Artikel und das Hochladen für diesen Zweck dürfte legal sein. --Zupanto (Diskussion) 13:46, 22. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Das Tragen von Wehrmachtssymbolen war bis 1989 in der DDR verboten und wurde strafrechtlich verfolgt u.a. durch den Vandalismus-Paragraphen. Der Artikel suggeriert das dies seit 1955 in der DDR erlaubt war, diese Darstellung ist falsch. (nicht signierter Beitrag von 91.48.220.233 (Diskussion) 6. August 2017, 22:24 Uhr)
Belege dafür? Kopilot (Diskussion) 04:00, 10. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Verstoss gegen WP:GA Kapitel 2

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Die Abhandlung über die Rechtslage gehört an den Schluss des Artikels, wo sie fliessend an das vorangegangene anschliesst. Zuerst ist der beschriebene "Gegenstand" abzuhandeln; erst danach die Anwendung darüber. Korrektur erfolgt, wurde aber mit falschen Begründungen abgewürgt (revertiert). --ProloSozz (Diskussion) 12:22, 10. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Das sind bloße Dekrete, keine Argumente. In den Regeln zur Artikelgestaltung gibt es diese Dekrete nicht. In jedem Fall muss die Positionierung von Rechtsinfos also sachgerecht aus dem Artikelthema selbst heraus begründet werden.
Laut WP:Intro ist der "Gegenstand" (das Lemma) in der Einleitung zu beschreiben, nicht im ersten Hauptteil.
Zum ersten Teil steht dort nur eine Empfehlung: "Die erste Überschrift sollte den wichtigsten Teil der Erklärung oder geschichtliche Aspekte enthalten." Das ist (wie die meisten Formalregeln) eine KANN-Bestimmung, kein MUSS.
In diesem Fall enthält der Teil "Rechtslage" sowohl den wichtigsten Teil der Erklärung als auch historische Aspekte: Er erläutert die aktuelle Rechtslage und die historischen Gründe dafür. Und zwar VORWEG, um jedes Missverständnis auszuschließen, als sei die Swastika heute noch unabhängig vom Nationalsozialismus und seinen Verbrechen darstellbar. Dieser historische Gebrauch des Symbols ist nun einmal der historische "Point of no return", der die lexikalische Darstellung bestimmt. Damit entspricht er aktueller Sekundärliteratur.
Zudem schließt dieser Teil nahtlos an das Intro an. An Teil 8 würde er weit weniger konsistent anschließen, und zwischen Teil 7 und 8 würde er logische Brüche erzeugen. Denn die Rechtslage ist nun einmal kein x-beliebiger, gar revidierbarer Bestandteil der historischen Entwicklung, sondern eine verbindliche Vorgabe, an die sich Wikipedia halten muss. Es macht also Sinn, damit zu beginnen. Und das wurde auch schon diskutiert. Kopilot (Diskussion) 13:31, 10. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Dass die Rechtslage bei verbotenen Symbolen wichtig ist, ist zu respektieren; aber nicht auf Kosten einer sinnvollen Artikelstruktur. Schon nur die Einleitung zeigt, wohin das Kapitel gehört: zum heutigen Gebrauch, das gegen Ende erwähnt wird (im Intro ist das ja auch am Ende erwähnt). Die Anwendung von etwas gehört erst nach der Beschreibung, was das überhaupt ist und wie es entstanden ist. Erst danach kommt der Gebrauch und allfällig dabei zu beachtendes; und das ist im unteren Bereich NACH dem, was das hier Beschriebene eigentlich darstellt. Und damit das nicht untergeht, ist ein Querverweis nach unten (auf die Rechtslage) noch in der Einleitung angebracht. Zudem gilt diese Rechtslage gar nicht mal im gesamten Gebiet, das die deutschsprachige WP abdeckt. Die Swastika ist ein altes Symbol, das schon vor dem Missbrauch in den 1930er-Jahren Verwendung fand. Dies nun alles auf jene zappendustere Zeit zu reduzieren, wird der Sache nicht gerecht. Eine normale Artikelstruktur ist das jedenfalls nicht, wenn der Rechtsgebrauch vor der eigentlichen Sache steht. --ProloSozz (Diskussion) 16:48, 10. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
  • a) Eine Rechtslage ist keine "Anwendung", das ist Unsinn. Darum kann man den Teil auch nicht irgendwelchen Gebrauchsformen subsumieren.
  • b) Die Beschreibung des Symbols leistet das Intro bereits ausreichend, so dass der Teil sehr gut daran anschließt.
  • c) Die Rechtslage muss nicht einheitlich sein, um vorangestellt zu werden.
  • d) Belehrungen über das Alter des Symbols braucht kein Artikelleser und schon gar kein Hauptautor. Sie zeigen nur, dass du selber den "point of no return" der Geschichte gern übergehen oder nivellieren möchtest. Die Position des ersten Artikelteils als "Reduzieren" auf die NS-Zeit (fehl-)zudeuten kann im Umkehrschluss so verstanden werden, dass der "point of no return" der Geschichte übergangen oder eingeebnet wird.
  • e) Von deinen apodiktischen Dekreten findet man wie gesagt in den Regeln nichts. Siehe auch den Admin-Kommentar dazu, den du dir heute auf der VM eingefangen hast. Kopilot (Diskussion) 17:57, 10. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Die letzten Anfügungen, die Du seit meinem Edit ergänzt hast, zeigen ganz anschaulich, daß der Umgang mit diesem Symbol alles andere als normal ist – genauso, wie hier die Abhandlung über die Rechtslage (zu dessen Anwendung, die nur gewisse Länder betrifft, aber nicht einmal all jene, die mit der deWP abgedeckt werden) vor den eigentlichen Inhalt zu stellen. Normal ist das nicht – und schon gar nicht lexikalisch. NB: (zu Deinen Anmerkungen) a) es geht um die Rechtslage bzgl. der Anwendung (d.h. der Sichtbarmachung) des Symbols; b) falsch! Das Intro ist so verkürzt, dass die Rechtslage dazu dem eigentlichen Thema vorwegzunehmen nicht ausreicht. c) die (heutige) Rechtslage gehört thematisch NACH der Geschichte und den heutigen "Anwendungsbeispielen" (die in den letzten Kapiteln (vor den Referenzen etc.) abgehandelt werden). d) Du widersprichst Dir selbst: die "Darstellung der Rechtslage" hat hier die Funktion einer Rechtsbelehrung; und Du sagst aus, dass die hier nicht angebracht sei? Das ist das beste Argument dafür, dass das Kapitel nach unten zu nehmen ist. Zudem gehen diese braunen Unterstellungen zu weit! Du hast schon eine KPA-VM kassiert und trittst gleich noch braun nach. Das geht nun echt zu weit! e) in der VM wurde meinem Anliegen inhaltlich klar beigepflichtet; aus Rücksicht auf den hier offenbar herrschenden Ausnahmezustand wurde das aber zurückgestellt und auf die Disk hier verwiesen. --ProloSozz (Diskussion) 03:48, 11. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Admin Cymothoa verwies richtigerweise auf die Regel, nach der Rechtsverweise nicht in die Einleitung gehören. Soweit die Admin-Meinung. Privatim (Beurteilung von Inhaltlichem fällt nicht in den Aufgabenbereich von Funktionsträgern) hält er eine Ausnahmeregelung für möglich. Ich sehe die im vorliegenden Fall eher nicht: es gibt etliche verbotene NS-Symbole. Anders als bei Hitlergruss oder SS-Emblem, bei denen eine solche Ausnahme nicht gemacht wird, hat gerade die Swastika aber viele andere Bedeutungen neben der des NS-Hakenkreuzes. Insofern ist gerade hier eine Ausnahme am wenigsten angebracht. Die Vieldeutigkeit ist vielleicht vergleichbar mit dem ebenfalls verbotenen Schwarzen Banner des IS. I.A.: Regeln sind einzuhalten. Sofern bei Ausnahmen Widerspruch erfolgt, ist Konsens zu erzielen, bevor selbige (wieder) eingefügt werden. Wenn jeder, der eine Abweichung für sinnvoll hält, selbige per Ediwar durchdrücken dürfte, hätte es hier bald wilde Zustände. --Amanog (Diskussion) 06:54, 11. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Au man, wo anfangen? Also als aller erstes: WP:GA ist keine Regel, sondern eine Sammlung von Empfehlungen. Deshalb kann man nicht dagegen verstoßen. Es ist mittlerweile eine üble Sitte, auf diese Empfehlungsseiten zu verweisen und sie zur Regel zu erklären. Weiter: auch ich halte die Platzierung der Rechtslage als ersten Punkt nach der Einleitung für keine gute Lösung. Natürlich muß zu aller erst der Gegenstand beschrieben werden. Das braucht eine äußere Beschreibung als auch die historische Darstellung. Somit gehört der Rechtsteil entweder ganz an das Ende oder als letzter Unterpunkt ins (derzeitige) Kapitel 7. Auch die Forschungsgeschichte gehört bei einem sinnvoll aufgebauten Artikel an die vorletzte Stelle. Eine Argumentation, der Gegenstand sein in der Einleitung schon genug beschrieben kann nicht greifen. Bei längeren Artikeln gibt (Mantra) die Einleitung den Artikel in Kurzform wieder. Was danach kommt ist also der eigentliche Artikel. Den beginnt man nicht mit der Rechtslage. Denn für diese braucht man zuerst die Darstellung des Sachverhaltes. Und abschließend @Kopilot: gewöhne dir endlich ab, in Diskussionen auf dir mißliebige Autoren mit der Unterstellung rechten Gedankengutes zu reagieren. Damit tötest du - und ich weiß, das ist das Ziel - jede Diskussion ab. So kann es aber echt nicht laufen. Marcus Cyron Reden 08:01, 11. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Huch, was ist denn hier los? Wenn die formale Frage der Position eines Artikelteils solche ausufernden und emotionalen Reaktionen erzeugt wie die letzten drei, dann muss ja irgendein besonders wunder Punkt getroffen worden sein. Nur welcher?
  • "Abhandlung", "Anwendung", "Sichtbarmachung": falsche Wortwahl. Ein Teil über die aktuelle Rechtslage ist eine INFORMATION. Die Rechtslage ist nun einmal verbindlich auch für die folgende Darstellung, sie kann daher auch nicht einfach zur bloßen "Anwendung" o.ä. relativiert werden. Denn natürlich ist die Swastika auch weltweit heute als Nazisymbol bekannt und vorbelastet, auch wo sie nicht ausdrücklich verboten ist. Selbst im Kulturbereich des Hinduismus und Bhuddismus wird sie als politisches Hasssymbol verstanden und benutzt (Beispiel), hat also auch dort ihre "Unschuld" verloren. Deshalb kann diese "Unschuld" oder fehlende Verbote anderswo nicht gegen die Voranstellung des Informationsteils zur Rechtslage geltend gemacht werden.
  • Einen "eigentlichen" Inhalt des Symbols gibt es laut Artikel nicht. Sondern verschiedene Bedeutungen in verschiedenen Kontexten. Und die "eigentliche" Bedeutung ist auch NICHT der religiöse oder unpolitische oder nichtrassistische Gebrauch; vielmehr hat der rassistische und völkermörderische Gebrauch auf alle sonstigen Verwendungen so "abgefärbt", dass auch Religionen sich davon heute abgrenzen müssen und dies auch tun.
  • "Normal ist das nicht": in der Tat, und deshalb kann man hier auch keine "Normalität" geltend machen, sondern muss die konkrete historische Realität berücksichtigen, wie die Belege es auch tun.
  • Das Intro sei zu kurz, um die Rechtslage zu verstehen? Das kann nicht stimmen, denn es beschreibt das Symbol, seine Varianten, sein Alter, seine Verbreitung, seine religiöse, nichtreligiöse und rassistische Verwendung in klarer Abfolge bis zum seit 1945 nicht mehr revidierbaren Verständnis als Nazi-Kennzeichen. Und der erste Teil selbst ergänzt dann weitere historische Infos, die die verschiedene rechtliche Beurteilung nachvollziehbar erklären. Das passt sehr gut hintereinander und ist sowohl von der Reihenfolge her als auch inhaltlich durchweg leserfreundlich. Danach kann kein Leser mehr übersehen, dass hier nicht a-historisch und abstrakt über rein archäologische Funde usw. aufgeklärt wird, als habe es den NS und seine unter diesem Zeichen verübten Verbrechen nie gegeben.
  • d) "Du widersprichst Dir selbst..."? Nein, denn ich bezog mich unübersehbar auf deine (ProloSozz) Belehrungen auf der Disk. Sie sind überflüssig, weil die Infos zum Alter usw. ja bereits im Artikel nachlesbar sind.
  • "braune Unterstellungen"? Siehe meine Umformulierung oben. Diese Deutungsmöglchkeit hast du jetzt nicht mehr. Ich bezog mich nur auf das, was du selbst schriebst.
  • e) "in der VM wurde meinem Anliegen inhaltlich klar beigepflichtet"? Nein, inhaltlich gerade nicht, nur formal und allgemein: "Auch wenn ich ProloSozz im Allgemeinen zustimmen würde (erst das Thema, dann der Umgang damit), ist bei diesem Thema im Speziellen die rechtliche Einordnung im Vergleich zu anderen Themen sicher so außergewöhnlich bedeutsam, dass ein Abweichen von der 'Normalstruktur' gut begründbar ist."
  • "Admin Cymothoa verwies richtigerweise auf die Regel, nach der Rechtsverweise nicht in die Einleitung gehören"? Wo steht diese Regel? Wo verwies Cymothoa darauf?
  • "Privatim (Beurteilung von Inhaltlichem fällt nicht in den Aufgabenbereich von Funktionsträgern) hält er eine Ausnahmeregelung für möglich"? Hmh, das war ein offizieller Admin-Kommentar, mit dem Cymothoa die VM geschlossen hat, keine Privatmeinung. Selbstverständlich dürfen und müssen Admins auch Inhalte abwägen, um enzyklopädisch richtig zu entscheiden.
  • "Anders als bei Hitlergruss oder SS-Emblem, bei denen eine solche Ausnahme nicht gemacht wird, hat gerade die Swastika aber viele andere Bedeutungen neben der des NS-Hakenkreuzes. Insofern ist gerade hier eine Ausnahme am wenigsten angebracht"? Das beruht auf einem Denkfehler: Man dürfe nur dann gleich zu Beginn über die heutige Rechtslage informieren, wenn ein Symbol ausnahmslos verboten sei. Das sagt aber so niemand. Eher andersrum: Auch weil §86 StGB das Zeigen der Swastika für aufklärerische Zwecke ausnahmsweise erlaubt, macht es Sinn, die Rechtslage hier voranzustellen.
  • WP:GA greift hier nicht, da kein Muss: Dank an Marcus für diese Klarstellung. Die Positionierung des Rechtslage-Teils zum Regelverstoß zu dramatisieren war von Beginn an unsachlich und falsch.
  • "Das braucht eine äußere Beschreibung als auch die historische Darstellung": Beides ist wie gezeigt sowohl im Intro als auch im ersten Teil selbst gegeben. Der "Sachverhalt" ist genau der, der dort steht: Es handelt sich um ein altes, verbreitetes und verschieden gedeutetes Symbol, das die Nazis aber unwiderruflich für rassistisch-antisemitisch-völkermörderische Zwecke benutzt haben, so dass sich jede Darstellung heute unvermeidbar zu diesem Gebrauch verhalten muss, ob sie will oder nicht. Die Vorliebe für eine spätere Positionierung ist also nicht überzeugend begründet.
  • Zum Thema "Unterstellung" siehe oben. Aufforderungen nach dem Muster "Gewöhn dir endlich ab..." setzen ihrerseits eine pauschale Unterstellung voraus, die weder von meinen Beiträgen allgemein noch hier auf dieser Disk gedeckt sind.
  • Wo der Forschungsteil hingehört, ist ein neues Thema, auf das ich hier deshalb nicht eingehe. Immer eins nach dem anderen. MfG allerseits. Kopilot (Diskussion) 11:07, 11. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Hitlerkreuz?

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Die Behauptung, das Ding heiße auch Hitlerkreuz, ist im Artikel komplett unbelegt und daher vom Artikel aus als Theorieetablierung zu sehen. Also bitte belegen oder löschen. VG --Jbergner (Diskussion) 18:47, 31. Okt. 2018 (CET)Beantworten

„Winkelständer“

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Sollte der Umstand der sogenannten „Winkelständer“ (Kleiderständer mit hakenkreuzförmigen Armen) auch bei der Verwendung im öffentlichen Raum erwähnt werden? Siehe https://www.zeit.de/2009/01/LS-KiK (anmeldepflichtiger Artikel). δεινόςRaubdinosaurierσαῦρος 21:20, 23. Mär. 2019 (CET)Beantworten