Diskussion:Sylt (Gemeinde)
Stadtgründung
BearbeitenTrifft das hier zu? Gruß elvaubeDiskussion/Mail 19:14, 25. Jan. 2009 (CET)
- Nein, die neu gebildete Gemeinde Sylt hat vorläufig auf das Stadtrecht verzichtet. Würde aber auch im Artikel stehen. -- Triebtäter 22:52, 25. Jan. 2009 (CET)
- Was wäre denn dieses Stadtrecht? Kann das mal jemand ernsthaft erklären, anhand der Schleswig-Holsteinischen Gemeindeordnung? Ist das nicht einfach eine fixe Idee? --84.63.78.73 20:39, 30. Dez. 2013 (CET)
- Was Stadtrecht grundsätzlich bedeutet, kann im entsprechenden Wikipedia-Artikel nachgelesen werden. Das Stadtrecht für Schleswig-Holstein wird im § 59 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Link hier, dort § 59 auswählen) behandelt. Die Bezeichnung "Stadt" ist heute in der Regel nur noch ein Titel und beinhaltet keine besonderen Rechte gegenüber "einfachen" Gemeinden (ohne Stadtrecht). --PKautz (Diskussion) 21:43, 30. Dez. 2013 (CET)
- Was wäre denn dieses Stadtrecht? Kann das mal jemand ernsthaft erklären, anhand der Schleswig-Holsteinischen Gemeindeordnung? Ist das nicht einfach eine fixe Idee? --84.63.78.73 20:39, 30. Dez. 2013 (CET)
Gemeindevertretung
Bearbeiten9 CDU-Sitze + 8 SWG-Sitze ist missverständlich, der Bürgervorsteher selbst hat den 9. SWG-Sitz inne. Ferner haben die Grünen nur 2 Sitze. 9+9+5+3+2 = 28 incl. Bürgervorsteher.
- nicht "missverständlich", sondern falsch. korrigiert. --Ohauahauaha 14:22, 27. Mai 2010 (CEST)
Stadtrechte
BearbeitenHallo zusammen! Im Artikel steht, dass die Gemeinde Sylt "aus Gründen der besseren Vermarktung in der für die Insel wichtigen Tourismusbranche" vorerst auf die Stadtrechte verzichtet, obwohl die frühere Stadt Westerland über solche verfügte. Kann jemand mal Quellen für diese These ausfindig machen? Ich kann nicht wirklich nachvollziehen, warum die Stadtrechte so hinderlich für den Tourismus auf der Insel sein sollen. Meines Erachtens ist es doch für die Vermarktung egal, ob sich die Kommune nun Stadt Sylt oder nur Gemeinde Sylt nennt. Mit über 15.000 Einwohnern wären die Stadtrechte jedoch durchaus angemessen. Gruß, --PKautz (Diskussion) 15:44, 28. Apr. 2013 (CEST)
- Kann wohl niemand etwas zu sagen!? Vielleicht sollte ich mal den Benutzer:Gemeinde Sylt ansprechen. Die Gemeinde selbst sollte es ja wissen. --PKautz (Diskussion) 21:50, 7. Aug. 2013 (CEST)
- Nachdem sich hier allen Anschein nach niemand beteiligen kann bzw. will, habe ich mal die Gemeinde Sylt auf deren Benutzerdiskussionsseite angesprochen. --PKautz (Diskussion) 18:08, 9. Nov. 2013 (CET)
- Garmisch-Partenkirchen firmiert auch als Markt, und das mit 26.000 Einwohnern und als Kreissitz.--Jkü (Diskussion) 14:44, 11. Jan. 2015 (CET)
- Nachdem immer noch kein Beleg vorliegt entferne ich die etwas merkwürdige Begründung mal. --Studmult (Diskussion) 11:17, 31. Okt. 2017 (CET)
- Nachdem sich hier allen Anschein nach niemand beteiligen kann bzw. will, habe ich mal die Gemeinde Sylt auf deren Benutzerdiskussionsseite angesprochen. --PKautz (Diskussion) 18:08, 9. Nov. 2013 (CET)