Diskussion:Tätlichkeit (Strafrecht)

Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Gesetzesfreak in Abschnitt "tätlicher Angriff" nur bei Amtsträgern?

Überarbeiten

Bearbeiten

Ist hier das schweizer Strafrecht (Art. 126 StGB Tätlichkeiten) beschrieben? Nach dem Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland gibt es jedenfalls keinen Straftatbestand "Tätlichkeit". Zöpfeabschneiden ist nach deutschem Recht Körperverletzung, Schubsen (ohne sonstige Folgen) Nötigung oder nicht strafbar.-- pistazienfresser 02:01, 11. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

"tätlicher Angriff" nur bei Amtsträgern?

Bearbeiten

Gibt es da auch einen Straftatbestend bzgl. Zivilisten? Mangels juristischer Kenntnisse konnte ich dazu nichts gefunden. Könnte man einen entspr. Artikel evtl. hier verlinken? --2A02:8109:928F:D400:68F5:D866:7FD4:F0C6 10:23, 22. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

In diesem Fall liegt meist entweder die im Artikel beschriebene tätliche Beleidigung, sexuelle Belästigung oder die im Artikel verlinkte Körperverletzung vor; bei Taten gegen Vollstreckungsbeamte können diese Tatbestände in Tateinheit stehen. --Gesetzesfreak (Diskussion) 00:33, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten