Diskussion:Tête-à-Tête

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Heebi in Abschnitt Privatissimum

Ergänzung

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Ich habe gerade entdeckt, dass die Seite grundlegend verändert wurde. Da von verschieden Pétanque-Seiten hierher verlinkt wird, habe ich das Pétanque-Einzel wieder eingefügt.
Tischläufer passt m. E. genau so gut / schlecht in diesen Artikel, wie das eingefügte.
Entweder entfernen wir alle Beispiele und verlinken auf die BKL, oder alle mehr oder wenigen gebräuchlichen bleiben bestehen. --LRB - (Chauki) 08:25, 21. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ich fand den vorherigen Zustand auch besser, aber was soll's? Die Geschmäcker sind nun mal verschieden. Hybscher 10:50, 21. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Rechtschreibung: mit einem oder zwei großen T?

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Kann mir das jemand erklären? Ich würde das Substantiv nach § 55 der amtlichen Rechtschreibregeln mit zwei großen T schreiben. Andernfalls müsste man vermutlich mit der adverbialen Fügung (§ 55 E2) argumentieren – kann das jemand auf verständliche Weise tun? In diesem Fall bliebe aber immer noch zu klären, weshalb es der Dudenverlag anders macht – und vor allem: Welche Schreibweise ist nun letztendlich richtig? -- Sprachpfleger 18:09, 20. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Solange es keine allgemeingültige Schreibweise gibt, sind wahrscheinlich mehrere Varianten mehr oder weniger zulässig, zB die eingedeutschte Variante ohne Akzente. Man könnte Maha fragen. Vielleicht hat der dazu eine Meinung. Hybscher 18:43, 20. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Die Variante ohne Akzente ist auch im amtlichen Wörterverzeichnis enthalten; um die Akzentfrage geht es mir überhaupt nicht. Hingegen scheint mir die Kleinschreibung des zweiten tête durchaus beabsichtigt und als bindend vorgesehen zu sein; ich verstehe nur nicht ganz, weshalb. Möglicherweise stecken sinnvolle Erwägungen dahinter, die sich aber nicht im Regeltext wiederfinden und mir nicht erschließen (§ 55 in WWW-Form). Oder anders gesagt: Wenn die Regelmacher in diesem Fall nicht ihre selbst aufgestellten Regeln fehlinterpretiert haben sollten, dann ist der betreffende Regeltext meiner Meinung nach unzureichend formuliert oder ausgearbeitet.
So oder so gefällt mir aber die Sonderregel nicht, die zu unterschiedlichen Schreibregeln für Substantive in adverbialen Fügungen führt: in einer (als Ganzem) entlehnten Fügung klein, sonst groß. -- Sprachpfleger 15:18, 18. Jan. 2009 (CET)Beantworten

hier wurde bei korrekturen.de darüber diskutiert. Man vermutete, dass es mit der Regelung zusammenhängt, dass man als ganzes entlehnte adverbiale Fügungen nach Ergänzung E2 klein schreibt, also a cappella, in flagranti, de facto. Das widerspricht ja nicht der Regelung, „Substantivische Bestandteile im Innern mehrteiliger Fügungen groß zu schreiben, die als Ganzes die Funktion eines Substantivs haben“, da es ja adverbiale Fügungen sind. Danach werden allerdings zwei damit zusammengesetzte Substantive (A-cappella-Chor, De-facto-Anerkennung) aufgeführt und auf die Regel verwiesen, wonach man hier das erste Wort groß schreibt. Keine Anmerkung, warum diese Wörter nicht unter §55 (3) fallen und auch das mittlere Wort als Substantiv groß zu schreiben ist. Wenn man hier die adverbiale Fügung als ganzes Teil betrachtet, die als Ganzes mit einem Substantiv zusammengesetzt wird, und deshalb ihre Schreibweise im Innern nicht ändert, könnte man damit erklären, dass man die Substantivierung der adverbialen Fügung tête-à-têteTête-à-tête“ schreibt, da hier dann das zweite „tête“ erstrangig nicht ein substantivischer Bestandteil ist, sondern ein Teil der ursprünglichen adverbialen Fügung.

Dann müsste man allerdings auch den in §55 (3) erwähnten Full-Time-Job anders schreiben, da hier full time (ohne Bindestrich?) eine adverbiale Fügung ist, die mit Job zusammengesetzt wird (und nur durchgekoppelt wird?), also der Full-time-Job !? Also meiner Ansicht nach vertragen sich De-facto-Anerkennung und Full-Time-Job nicht. --androl ☖☗ 22:10, 20. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Definition Date

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"....wobei die Bezeichnung Date („Termin, Treffen, Verabredung, Rendezvous“) alles abdeckt vom Geschäftstermin bis zum privaten Treffen." Das ist leider ein in Deutschland weit verbreiteter Irrtum! Im engl. Sprachraum ist ein Geschäftstermin ist nie ein Date, es sei denn es soll gleichzeitig ein Rendezvous sein. You can set a date for an appointment - hier ist date dann das Datum und appointment der Termin! (nicht signierter Beitrag von 87.123.248.194 (Diskussion) 12:05, 18. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Privatissimum

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Eine weitere Art des geheimen Treffens zweier Personen sei hier der Vollständigkeit halber auch noch bezeichnet: das Privatissimum (lateinisch, Superlativform zu privatum = das Private). Ein Privatissimum ist ein Geheimtreffen, in dem es um das Auffüllen peinlicher Wissenslücken geht. Gewöhnlich hat dabei eine "höher gestellte" Person (etwa: "der Chef") eine peinliche Wissenslücke, die sie - trotz ihrer diesbezüglichen Beschämung - gegenüber einer "niedriger gestellten" Person (etwa: "der Auszubildenden") offenbart, weil diese ihr kompetent, vertrauenswürdig und verschwiegen erscheint. In dem Privatissimum wird die Wissenslücke dann gefüllt. (Beispiel für 2013: Der Azubi erklärt dem Chef, was der Chef mit seinem Smartphone so alles machen kann ...) --79.202.215.68 10:34, 26. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Widerspruch, siehe den Lemma Privatissimum (u.a.: "In einer Nebenbedeutung ist Privatissimum ein – häufig scherzhafter – bildungssprachlicher Ausdruck für eine ernsthafte persönliche Ermahnung")--Heebi (Diskussion) 10:07, 2. Sep. 2015 (CEST)Beantworten