Diskussion:Tötungsdelikt
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"Totschlag" in Deutschland
BearbeitenTotschlag (engl. manslaughter) ist in seiner Verwendung am wenigsten einheitlich und im allgemeinen Sprachgebrauch am wenigsten verbreitet. Im deutschen Recht wird das Wort etwa für alle Tötungen verwendet, die nicht Morde sind - das hieße ja, das auch die fahrlässige Tötung, z.B. durch eine kurzzeitige Unachtsamkeit im Straßenverkehr, als Totschlag zu werten ist, ebenso wie die Tötung auf Verlangen. Das kann so wohl nicht ganz stimmen. --HH58 (Diskussion) 18:21, 4. Mai 2017 (CEST)
- Hab es mal so korrigiert, dass es zumindest faktisch stimmt, jedoch macht der ganze Abschnitt eigentlich wenig Sinn, da es auf die Perspektive ankommt: Näme man z.B. Mord als Grunddelikt an, wäre Totschlag auch in Deutschland Privilegierung. --Subamaggus (Diskussion) 18:33, 4. Mai 2017 (CEST)
Entfernung der Vorlagen
BearbeitenDie Vorlagen (Belege fehlen, Rechtslage im Common Law nicht vollständig etc.) sollten nicht entfernt werden bevor die entsprechenden Fehler nicht behoben sind. Lieber Ralf Roletschek, wenn dich die "Bauklötzchen" stören, dann ergänze doch die entsprechenden Abschnitte und entferne sie dann, nicht davor, sonst ist es für andere nicht ersichtlich, dass da Dinge fehlen. LG --Subamaggus (Diskussion) 22:34, 9. Mai 2017 (CEST)
- Dann beseitige doch die Fehler, statt mit Bauklotzeritis den Artikel zu verunstalten. Die Bauklötzer sind völlig überflüssig und für Diskussionen wurden Diskussionsseiten erfunden, hier kann man das anbringen. --M@rcela 22:47, 9. Mai 2017 (CEST)
Taten am Wochenende
BearbeitenDie Formulierung "Die Hälfte aller Körperverletzungen mit Todesfolge geschah am Wochenende, 29% aller Totschläge und 19% aller als Mord abgeurteilten Taten" ist unverständlich. Richtig wäre wahrscheinlich, daß sich die Hälfte (48% ?) aller Körperverletzungen mit Todesfolge aus 29% Totschlägen und 19% Morden zusammensetzt. Leider finde ich auch keine gute Formulierung. (nicht signierter Beitrag von 79.192.161.230 (Diskussion) 16:24, 22. Apr. 2018)