Diskussion:Tantum devolutum, quantum appellatum

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Bavarese in Abschnitt Statt § 525 war 559 ZPO gemeint

Die als sehr wörtlich durchaus akzeptable, im Ergebnis aber sprachlich recht dürftig klingende deutsche Übersetzung hätte meinen Lateinlehrer toben lassen.

Wir wurden damals darauf trainiert, lateinische Texte oder auch nur Wendungen in flüssig und angenehm lesbares Deutsch zu übersetzen. In diesem Sinn würde mir hier vorschweben:

  • "Im Umfang der Anfechtung überwälzt" oder "übertragen".

Oder

  • "Der Umfang (das Maß) der Anfechtung begrenzt die Entscheidung".

Oder

  • "So weit überwälzt (übertragen) wie angefochten".

Oder

  • "Umfang der Anfechtung ist gleich Rahmen der Entscheidung".


Allerdings bin ich - ehrlich gestanden - zu feige, um die im Artikel vorhandene Übersetzung eigenmächtig zu ändern. Deshalb möchte ich meine Vorschläge zur Diskussion stellen. -Waldo47 20:49, 19. Aug 2006 (CEST)

Hi Waldo, für Edits soll man nicht feige sein. Ich bin mir allerdings nicht sicher, was dich stört (mag bei mir bloß eine Berufskrankheit sein - form follows substance ;-): abwälzen/überwälzen oder schlicht die buchstäbliche Übersetzung? An manchen Stellen passen glatte/glättende und an manchen Stellen buchstäblichere Übersetzungen. Ich halte es hier für sinnvoll dazustellen (a) was haben sie gesagt und (b) was meinten sie damit. Daraus ergibt sich quasi eine Trennung von Übersetzung und Erläuterung...--CJB 09:40, 20. Aug 2006 (CEST)
Ich hab's gewagt. Mich stört schlicht und ergreifend jede deutsche Übersetzung, die überhaupt nicht deutsch klingt, oder, anders ausgedrückt: Die man in der vorliegenden Form im Sprachgebrauch nicht verwenden würde. Ich hab jetzt allerdings zu einer weniger radikalen Version Zuflucht genommen. --62.178.79.100 17:11, 20. Aug 2006 (CEST)

Statt § 525 war 559 ZPO gemeint

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Sollte man in diesem Zusamenhang nicht auch auf § 559 ZPO hinweisen? - Bavarese (Diskussion) 16:31, 7. Nov. 2013 (CET)Beantworten