verfügbares Nettoeinkommen

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In einer unbestätigten Quelle heißt es:

http://www.finanzfrage.net/frage/taschengeld-ehefrau

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung XII ZR 140/96 zum Anspruch auf Taschengeld eine Vielzahl relevanter Aussagen getroffen. Ehepartner haben gegeneinander Anspruch auf ein angemessenes Taschengeld, wenn das gemeinsame Familieneinkommen hierzu ausreicht. Der Bundesgerichtshof sprach den jeweiligen Partnern fünf bis sieben von Hundert des verfügbaren Nettoeinkommens zu. Hat also beispielsweise der verdienende Partner ein Nettoeinkommen von 2000 Euro und sind durch Mieten und sonstige Verpflichtungen bereits 1000 Euro nicht mehr verfügbar, dann hat die Ehepartnerin zwischen 50 und 70 Euro Taschengeld zu beanspruchen.

Da geht es um das "verfügbare" Nettoeinkommen, was nicht mit dem Nettoeinkommen in dieser Beschreibung einher geht. Kann das jemand prüfen und ggf. richtig stellen? (nicht signierter Beitrag von 195.145.12.26 (Diskussion) 16:07, 7. Jul 2014 (CEST))