Diskussion:Tatort: Klassentreffen
Letzter Kommentar: vor 28 Tagen von Peter Gröbner in Abschnitt mehrteilige Prädikate
mehrteilige Prädikate
Bearbeiten@Brettchenweber: Ich denke, dass es sich bei „… drohte ihr dafür zu sorgen, …“ und „…, der es nicht schaffte zu fliehen, …“ um mehrteilige Prädikate (und nicht um infinite Nebensätze) im Sinne von § 73, E4 (Abschnitt E2.3) des Amtlichen Regelwerks, die kein Komma erfordern, handelt. Die Unterscheidung fällt mir immer wieder mal schwer. Was meinst Du? Gruß, Peter Gröbner -- 22:13, 24. Okt. 2024 (CEST)
- Hallo Peter, in der Schule haben wir mal gelernt, dass zwischen drohen und dem erweiterten Infinitiv ein Komma gesetzt wird, wenn jemand etwas androht (wie hier in diesem Fall), z. B. „Sie drohte, ihn zu verklagen.“ Wenn etwas nicht Erwünschtes bevorsteht, also drohen in einer übertragenen Bedeutung gebraucht wird, wird kein Komma gesetzt, z. B. „Die Flasche drohte vom Tisch zu fallen.“ --Brettchenweber (Diskussion) 23:01, 24. Okt. 2024 (CEST)
- Erscheint mir sehr plausibel. Die Schule (als Schüler) ist bei mir aber an die fünfzig Jahre her und war (in dieser Hinsicht) nicht so gut. Im Amtlichen Regelwerk konnte ich allerdings nichts Zweckdienliches dazu finden. Gruß und weiterhin viel Spaß, Peter Gröbner -- 09:10, 25. Okt. 2024 (CEST)
- Ganz so lange ist bei mir noch nicht her, aber auch schon eine ganze Weile. Das Gelächter der Lehrerin bei „Das Kind droht, aus dem Kinderwagen zu fallen.“ ist mir noch in guter Erinnerung, weil sie sagte, dass der Satz mit Komma dann als Drohung des Kindes, sich aus dem Kinderwagen zu stürzen, verstanden werden könne. :-) Das Amtliche Regelwerk ist in dem Punkt bemerkenswert unkonkret und scheint verschränkte Infinitive, Kopulaverben und übertragene Bedeutungen zusammenzufassen.
- Der Duden formuliert es so: „Wenn der Infinitiv mit einem übergeordneten Verb ein mehrteiliges Prädikat bildet, liegt keine satzwertige Infinitivgruppe vor. Es wird daher kein Komma gesetzt ‹§ 73 E4›. Dieser Fall liegt typischerweise in den folgenden Konstruktionen vor:
- a) Der Infinitiv hängt von einem der folgenden Verben ab: sein, haben, brauchen, pflegen, scheinen; im übertragenen Sinn auch: drohen, versprechen.“
- Viele Grüße --Brettchenweber (Diskussion) 13:50, 25. Okt. 2024 (CEST)
- Das scheint mir eine sehr hilfreiche Information zu sein. Sie verspricht mir hilfreich zu werden. Gruß und vielen Dank, 14:00, 25. Okt. 2024 (CEST) -- Peter Gröbner -- 14:00, 25. Okt. 2024 (CEST)
- Erscheint mir sehr plausibel. Die Schule (als Schüler) ist bei mir aber an die fünfzig Jahre her und war (in dieser Hinsicht) nicht so gut. Im Amtlichen Regelwerk konnte ich allerdings nichts Zweckdienliches dazu finden. Gruß und weiterhin viel Spaß, Peter Gröbner -- 09:10, 25. Okt. 2024 (CEST)