Diskussion:Teilleistungsschwäche

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Corradox in Abschnitt Kompetenz des IDL

Ergänzung Nonverbale Lernstörungen

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Habe als Querverweis die Nonverbalen Lernstörungen eingefügt. Hierbei handelt es sich um Beeinträchtigungen in Teilbereichen des Leistungsvermögens (nämlich dem Handlungsteil) bei insgesamt mindestens durchschnittlicher Intelligenz (bei meist überdurchschnittlichen Fähigkeiten im Verbalteil). Die entsprechenden Literaturhinweise siehe unter dem Stichwort Nonverbale Lernstörungen -- Pallpsy 23:06, 26. Mär. 2009 (CET)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 05:37, 14. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Verbindung zum Themenfeld Epilepsie

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Gibt es Erfahrungen zum Thema Teilleistungsstörungen und Epilepsie? Gibt es Forschung? Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 15:53, 5. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Kompetenz des IDL

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Die im IDL-Text benutzte Formulierung „Kultusministerkonferenz der jeweiligen Bundesländer“ weckt Zweifel an der Kompetenz des Instituts.
Es spricht zwar vieles dafür, den Rechtsweg zu scheuen, da dieser oftmals sehr lang dauert. Trotzdem hätte sich der Text mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob es sinnvoll ist, Schulleitungen gegenüber mit den „Folterwerkzeugen“ Art. 3 Abs. 3 Satz 3 GG und UN-Behindertenrechtskonvention zu operieren, zumal die gutachterliche Aussage eines Facharztes, dass der Schüler krank bzw. behindert sei, nicht ohne Weiteres vom Tisch gewischt werden kann, zumal dann nicht, wenn das zuständige Versorgungsamt „mitspielt“.
Probleme hat vielmehr eine Legislative bzw. eine Kultusbürokratie, die die Einschätzung der WHO ignoriert. Auch das Bundesverfassungsgericht sprach übrigens in einem Beschluss aus dem Jahr 2016 von einem Schüler, der unter LRS „leide“. „Leidender“ ist die wörtliche Übersetzung von „Patient“. Wenn das BVerfG derartige Formulierungen benutzt, bedeutet das nichts Gutes für die Gegner der Krankheits-/Behinderungstheorie. --CorradoX (Diskussion) 19:02, 8. Dez. 2019 (CET)Beantworten