Diskussion:Teilnehmergemeinschaft
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Emilio40 in Abschnitt Entstehen und Erlöschen
Entstehen und Erlöschen - Vorschlag erweiterter Text in Satz 1
BearbeitenA) Ich schlage vor, zunächst im ersten Satz des Abschnitts Entstehen und Erlöschen:
- die für das Entstehen der Teilnehmergemeinschaft (TG) einschlägigen Normen des FlurbG und des LwAnpG zur leichteren Auffindbarkeit anzugeben, denn für das Bodenordnungsverfahren nach 8. Abschnitt des LwAnpG (im Artikel wie häufig in der Praxis "Flurneuordnung" genannt) wurde die sinngemäße Anwendung des FlurbG auch hinsichtlich des Entstehens der TG erst durch die Rechtsprechung geklärt.
- auch für das LwAnpG-Bodenordnungsverfahren den für die Entstehung der TG maßgeblichen Verwaltungsakt anzugeben, denn den bisher im Artikel allein erwähnten Flurbereinigungsbeschluss gibt es nur im Flurbereinigungsverfahren.
- mit Belegen auf die Zwangsmitgliedschaft in der TG und auf die Verfassungsmäßigkeit dieser Zwangsmitgliedschaft hinzuweisen, denn das von der Zwangsmitgliedschaft betroffene Freiheitsgrundrecht in Art. 2 Abs. 1 GG und staatliche Eingriffe in dieses Grundrecht finden in der Gesellschaft hohe Beachtung.
B) Mein Textvorschlag zur Umsetzung meines Vorschlags:
Entstehen und Erlöschen
BearbeitenDie Teilnehmergemeinschaft entsteht bei der Flurbereinigung mit dem Flurbereinigungsbeschluss, § 16 Satz 2 FlurbG, und bei der Bodenordnung nach LwAnpG mit der Einleitung des Bodenordnungsverfahrens, § 63 Abs. 2 LwAnpG in Verbindung mit § 16 Satz 2 FlurbG[1], und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit verfassungsrechtlich zulässiger Zwangsmitgliedschaft[2]. Aufsichtsbehörde ist die Flurbereinigungsbehörde. Sie erlischt, wenn ihre Aufgaben in der Schlussfeststellung für abgeschlossen erklärt werden.
--Emilio40 (Diskussion) 10:01, 6. Mai 2022 (CEST)
- ↑ OVG Brandenburg - Flurbereinigungsgericht - Urteil vom 12. September 2006 Az: 8 D 25/99.G = RzF - 7 - zu § 63 Abs. 2 LwAnpG.
- ↑ Klaus Wingerter in Klaus Wingerter, Christoph Mayr: Flurbereinigungsgesetz Standardkommentar. 10. Auflage, Agricola-Verlag 2018, ISBN 978-3-920009-83-4, § 16 Rn. 1 mit Hinweis u. a. auf BVerfG Beschluss vom 12. September 2006 Az: - 1 BvR 2084/05 - (dort Rn. 32) zu der wie bei der TG durch das Grundeigentum vermittelten Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft.