Diskussion:Teilungserklärung
Der dritte Absatz ist so kompliziert ausgedrückt, dass man den Sinn besser erraten als verstehen kann! --wau 01:58, 31. Jan 2005 (CET)
- Ich hab versucht, es verständlicher zu machen, klingt aber immer noch sehr nach Juristendeutsch --Andrsvoss 19:29, 31. Jan 2005 (CET)
Verwaltung der Teilungserklärung
BearbeitenFrage: Wer verwaltet oder verwahrt die Teilungserklärung? Die Hausverwaltung, der Notar, der sie erstellt hat oder das Grundbuchamt?
Oder anders ausgedrückt: An wen muss ich mich wenden, wenn ich einen aktuellen Auszug haben möchte? (nicht signierter Beitrag von 81.7.220.62 (Diskussion) 11:14, 3. Feb. 2009)
"Nutzfläche" oder "Wohnfläche"?
BearbeitenWelche Berechnung liegt der Flächenangabe in einer Teilungserklärung zugrunde? (nicht signierter Beitrag von 46.115.21.124 (Diskussion) 23:24, 8. Jul 2011 (CEST))
notarielle Beglaubigung?
BearbeitenWorauf stützt sich die Aussage "Die Teilungserklärung muss notariell beglaubigt sein."? In § 8 Abs. 1 WEG ist nur eine "Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt" gefordert, und Abs. 2 verweist nicht auf § 4.
- "Damit eine Teilungserklärung rechtlich wirksam wird, muss ein Notar die Unterschrift unter der Erklärung beglaubigen. Die Beglaubigung erfolgt über den sogenannten Beglaubigungsvermerk. Damit wird bestätigt, dass der Eigentümer tatsächlich selbst unterschrieben hat." (Quelle z. B. FinanceScout24) Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 21:27, 14. Nov. 2018 (CET)
- Ungeachtet der Frage, ob financescout24 als Quelle "gut genug" ist, steht da nur, dass ein Notar die Unterschrift beglaubigen muss; davon unterschieden (und offenbar deutlich teurer) ist, die Teilungserklärung notariell beurkunden zu lassen. Ist denn "die Teilungserklärung notariell beglaubigen" dasselbe? Ist das überhaupt ein wohldefinierter Begriff? (Auf der zitierten Seite wird übrigens nicht unterschieden zwischen Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, so dass sie -- wenn auch inhaltlich nicht falsch -- nicht unbedingt 1:1 kompatibel zur hiesigen Terminologie scheint.) (nicht signierter Beitrag von 46.18.62.65 (Diskussion) 21:52, 14. Nov. 2018 (CEST))
- Bitte signiere Deine Beiträge und rücke sie wie üblich ein. Meins war ein freundlicher Hinweis, vielleicht bekommst Du noch kompetentere Antworten. Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 09:27, 15. Nov. 2018 (CET)
- Ungeachtet der Frage, ob financescout24 als Quelle "gut genug" ist, steht da nur, dass ein Notar die Unterschrift beglaubigen muss; davon unterschieden (und offenbar deutlich teurer) ist, die Teilungserklärung notariell beurkunden zu lassen. Ist denn "die Teilungserklärung notariell beglaubigen" dasselbe? Ist das überhaupt ein wohldefinierter Begriff? (Auf der zitierten Seite wird übrigens nicht unterschieden zwischen Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, so dass sie -- wenn auch inhaltlich nicht falsch -- nicht unbedingt 1:1 kompatibel zur hiesigen Terminologie scheint.) (nicht signierter Beitrag von 46.18.62.65 (Diskussion) 21:52, 14. Nov. 2018 (CEST))