Diskussion:Teilwert
Teilwertvermutung
BearbeitenDer Begriff und Infos dazu fehlt definitiv.
Teilwertfiktionen
BearbeitenIch würde den Begriff Teilwertfiktionen durch den Begriff Teilwertvermutungen ersetzen, denn die Einkommensteuerrichtlinien benutzen diesen Begriff. Dann sollte man darauf hinweisen, dass die Teilwertvermutungen einen Orientierunsmaßstab bilden, der auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls widerlegt werden kann.
Die verschiedenen Teilwertvermutungen sollten bei Wikipedia auch auftauchen, oder? Sollte man das hier integrieren oder einen eigenen Artikel schreiben? --Mundanus 13:43, 25. Feb. 2007 (CET)
Quelle
Bearbeiten"Begriff aus dem Steuerrecht (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG)"
Hier würde ich etwas genauer sein wollen:
Entweder "aus dem Steuerrecht", dann aber § 10 S. 1+2 BewG. Oder "aus dem Einkommenensteuerrecht". --ecro
Definition
BearbeitenM. E. stellt der Artikel an einigen Stellen nun auf den Buchwert (AHK ./. AfA) ab. Planmäßige Abschreibungen berühren jedoch den Teilwert nicht. So kann ein Gebäude AHK 100, AfA 10, Buchwert 90 durchaus einen Teilwert mit 200 haben. Bitte um Meinungen --Tobias heinrich karlsruhe 09:28, 4. Feb. 2009 (CET)
Teilwert = mehr Bilanzpolitik?
Bearbeiten„International übliche Wertmaßstäbe sind der Fair value und der Net realizable value, die sich mehr an objektiven Marktwerten orientieren und somit weniger Interpretationsspielraum zur Bilanzpolitik zulassen.“
An diese Aussage mache ich ein Fragezeichen. Hat da jemand einen Beleg für? Mein persönlicher Eindruck spricht eher für das Gegenteil.--mundanus Disk. 20:37, 14. Aug. 2014 (CEST)
- Nachdem meinen (unter meinem alten Benutzernamen geäußerten) Zweifeln mehr als zwei Jahre lang niemand widersprach, nahm ich die Aussage soeben raus. Daceloh (Diskussion) 22:13, 28. Sep. 2016 (CEST)
Artikel Teilwertabschreibung
BearbeitenWäre es nicht übersichtlicher den Artikel Teilwertabschreibung hier zu integrieren? Daceloh (Diskussion) 22:14, 28. Sep. 2016 (CEST)