Diskussion:Teilwertabschreibung

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Daceloh in Abschnitt Mit Teilwert zusammenführen?

Wieso durchbrechung der Maßgeblichkeit??

Wenn auch für das Umlaufvermögen die Handelsbilanz maßgeblich ist und eine abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert verpflichtend ist, gilt doch die Maßgeblichkeit auch für die Steuerbilanz! Wahlrecht der Steuerbilanz wird zur Pflicht! Durchbrechung wäre doch, wenn ein anderer Wert als in der Handelsbilanz in der Steuerbilanz steht?

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Ich glaube das hat sich durch das BilMoG sowieso erledigt. --Schlauchen ebt 20:28, 1. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Maßgeblichkeit

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in diesem Artikel gibt es gravierende Fehler.

zum einen ist nach HGB immer vom beizulegenden Wert zu sprechen, Teilwert ist ein Begriff aus dem Steuerrecht.

Zum anderen ist nur die Umkehrmaßgeblichkeit aufgehoben worden, was bedeutet, das bei Buchführungspflichtigen nach HGB gerade kein Wahlrecht für die Steuerbilanz besteht, da das Handelsrecht eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorschreibt. § 253 Abs. 3 S. 3 HGB (nicht signierter Beitrag von 91.64.76.81 (Diskussion) 21:32, 12. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Gesetzesänderung

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Der Artikel stellt ab auf ein Vorher und Seitdem, vermutlich bezogen auf eine gesetzliche Neuregelung. Diese sollte benannt werden (Termin und bezügliche Gesetze.)--Der wahre Jakob (Diskussion) 17:57, 30. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. Ich habe mal einen Vorschlag eingearbeitet. --4spring (Diskussion) 07:44, 31. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Mit Teilwert zusammenführen?

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Wäre es nicht übersichtlicher den Artikel in den Artikel Teilwert zu integrieren? Daceloh (Diskussion) 22:15, 28. Sep. 2016 (CEST)Beantworten