Diskussion:Territorialitätsprinzip

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 91.67.251.232 in Abschnitt Beispiele Schweiz/Entwicklungsländer

Hallo, hab mal was dazu geschrieben, vielleicht kann das jemand noch ausführen... zB. Kurze Sit. in der BRD, A, CH?

Habe bewußt versucht, das möglichst abstrakt zu halten, da es eben ein Prinzip ist, das nicht nur in Deutschland Anwendung findet. Gruss, Stefan --Lakesideboy 19:47, 12. Jun 2005 (CEST)


Vorherige Versionsgeschichte von Territorialprinzip:

00:20, 18. Jan 2006 Birger Fricke K
19:22, 17. Jan 2006 HaSee K
18:31,  4. Jan 2006 Zumbo K
18:18,  4. Jan 2006 Neumeier (Baustein Mehrfacheintrag Territorialitätsprinzip)
18:49,  1. Jan 2006 Schmierer K (→Siehe auch:)
18:41,  1. Jan 2006 Schmierer (→Deutschland)
18:40,  1. Jan 2006 Schmierer K (→Deutschland)
18:36,  1. Jan 2006 Schmierer
00:22, 22. Nov 2005 Matt1971 K (+ Exterritorialität)
18:23,  4. Jun 2005 C.Löser
19:39, 12. Mär 2005 Bubo bubo (wikif.)
15:26, 12. Mär 2005 Peterlustig (kat)
07:24,  5. Jun 2004 Template namespace initialisation script
08:46,  1. Mai 2004 212.144.165.139
19:52, 29. Apr 2004 Sadduk

--Neumeier 02:46, 20. Jan 2006 (CET)

Beispiele Schweiz/Entwicklungsländer

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Die beiden Beispiele haben mit dem Territorialitätsprinzip meiner Meinung nach nichts zu tun, eher mit der sog. vertikalen Gewaltenteilung und dem Subsidiaritätsprinzip.

In der Schweiz geht es doch darum, ob auf kantonaler (oder gemeindlicher) Ebene Regelungen getroffen werden können, die der bundesverfassungsrechtlichen Sprachenfreiheit entgegenstehen. Dabei entscheidet jedes Kanton bzw. jede Gemeinde nur für ihr Gebiet. Eine Frage des Territorialitätsprinzips entstünde allenfalls, wenn Kanton bzw. Gemeinde X vorschreiben wollte, welche Sprache in Kanton bzw. Gemeinde Y Amtssprache zu sein hat. Das ist aber ersichtlich nicht der Fall.

Noch eindeutiger verhält es sich mit dem Beispiel aus Brasilien: Wenn die brasilianische Bundesregierung Regelungen zu Waldgebieten am Amazonas trifft, die auf dem Gebiet Brasiliens liegen, steht das ganz klar im Einklang mit dem Territorialitätsprinzip. Wer sonst sollte denn bitte dort die staatliche Gewalt ausüben? Die Frage, ob auch lokale Behörden zu beteiligen sind, sie womöglich eine eigene Zuständigkeit haben (und die Bundesregierung nicht), ist wiederum eine Frage der vertikalen Gewaltenteilung und ggf. auch von demokratischen Mitwirkungsrechten, was sich allerdings wiederum aus dem innerstaatlichen (Verfassungs-)Recht Brasiliens ergeben muss.

Wenn man hier Beispiele bringen wollte, wären das z. B. die schon angesprochenen Probleme im Strafrecht, wenn jedweder Inlandsbezug fehlt, so insbesondere bei der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen (siehe auch Weltrechtsprinzip) oder dass die USA ihre Staatsbürger auch dann der unbeschränkten Steuerpflicht unterwerfen, wenn sie dauerhaft weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in den USA haben. Ebenso könnte man das Thema der extraterritorialen Wirkung von Recht (was ja letztlich ein Verstoß gegen das Territorialitätsprinzip ist) etwas näher beleuchten. Ein Beispiel hierfür wäre FATCA.

Die beiden Beispiele zur Schweiz und zu den Entwicklungsländern sollte man hingegen herausnehmen. --91.67.251.232 21:09, 6. Sep. 2023 (CEST)Beantworten