Aus Kapitel Leben "Die Position des Oberstadtdirektors wurde seitdem nicht mehr besetzt.[11]"

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Das ist zu vereinfacht ausgedrückt. Bislang war der Oberstadtdirektor (allg.: Gemeindedirektor) der gesetzliche Vertreter seiner Kommune und der Chef der Verwaltung. Der Oberbürgermeister [Bürgermeister, ebenso: Landrat) war ehrenamtlich, Vorsitzender des Rates, war vom Oberstadtdirektor über die wichtigen Belange der Gemeinde zu unterrichten, und ging ansonsten seinem Broterwerb nach. Ab sofort war auch in NRW der hauptamtliche OB der gesetzliche Vertreter der Kommune, Vorsitzende des Rates und Leiter der Verwaltung. (Auf die teilw. Abweichungen in anderen Ländern wird hier nicht eingegangen). --188.100.199.237 11:37, 6. Nov. 2021 (CET)Beantworten