Diskussion:Tilo Braune

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Engelbaet in Abschnitt Beanstandung

Beanstandung

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»Als Markeninhaber vergibt der Verein die beim Deutschen Patent-und Markenamt eingetragene neue nationale Premiummarke Nr.1 – med in Germany auf der Basis strenger Anforderungen an besonders qualifizierte touristische „Gesundheitsdienstleister“.«
  • Marken kann man nicht vergeben, man kann Dritten ein (Be)Nutzungsrecht an der Marke einräumen. Das ist wohl hier gemeint.
  • Die Marke behauptet von sich selbst, dass sie "Premiummarke Nr. 1" sei. Diese Zeichenkette ist Markenbestandteil. Dass (nach welchen und wessen Kriterien) die Marke auch tatsächlich "Premiummarke Nr. 1" ist, ist mir nicht bekannt.
  • An welchem Maßstab werden
  • "strenge Anforderungen"
  • besondere Qualifizierung
orientiert? Warum ist der Maßstab beachtlich? Wer hat den festgelegt? Zu welchem Zweck?

--87.183.247.190 22:13, 8. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Ich habe das mal auskommentiert; mir scheint das für die Biographie von Tilo Braune nicht erheblich zu sein.--Engelbaet (Diskussion) 15:31, 21. Aug. 2013 (CEST)Beantworten