Diskussion:Titularstadt
Auflistung einiger Beispiele
BearbeitenIch frage mich, ob die Darstellung einiger Beispiele als Tabelle sinnvoll ist. Es gibt, je nach Definition, ja 500 oder 1000 Titularstädte in Deutschland.
Einige sind heute a) formell "Stadt" (z. B. Billerbeck) b) Stadtteil nach Eingemeindung (z. B. Gehrden) c) Teil einer Gemeinde nach Eingemeindung (z. B. Nienborg) d) formell nur "Gemeinde" (z. B. Fehrbellin, Wachtendonk) e) formell Marktgemeinde bzw. Flecken
Diese Menge und Komplexität läßt sich in keiner Tabelle darstellen. Vorschlag: Weg mit der Tabelle
Zumindest der Name des Mannes, der die Stadt ernannt hat, sollte im Artikel der Stadt stehen, nicht in dieser Tabelle.
Definition
BearbeitenWelche "Elemente einer Stadt" fehlen einer Titularstadt denn nun? Laut Stadt gibt es in Deutschland heute rechtlich keinen Unterschied zwischen Stadt und Gemeinde.--Roentgenium111 20:14, 10. Dez. 2009 (CET)
- Da das Kommunalrecht zur Landeshoheit gehört, gibt es in der Bundesrepublik 16 verschiedene Definitionen und Begriffe, wie Siedlungen und Gebietskörperschaften bezeichnet werden können. Daher kann es keine einheitliche Darstellung dieses Sachverhaltes geben. Es wäre also sinnvoll, für jedes Bundesland sowie die übrigen deutschsprachigen Staaten jeweils die Situation in heutiger Verankerung im Landesrecht darzustellen, angereichert durch die jeweilige historische Entwicklung. Dazu kommen noch die Gemeindeordnungen aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg. So ist der Begriff "Flecken" im Rheinland historisch für eine Stadt mit Befestigung, Marktrecht und Bürgermeister (aber ohne Stadtrat und Stadtgericht) bezeugt, aber es gibt diesen Begriff nicht im heutigen Kommunalrecht, anders als in anderen Bundesländern. Je nach Bundesland sind die Unterschiede zwischen "Gemeinde" und Stadt deutlich, wobei es auch noch diverse "Qualitäten" an Städten gibt. Die bekannteste Form ist der Stadtstaat (Hamburg, Bremen, Berlin), die anders strukturiert ist als die einer kreisfreien Stadt, einer Kreisstadt, einer "großen Kreisstadt", einer Amtsgemeinde, einer Verbandsgemeinde, eines "Marktes", einer amtsangehörigen Gemeinde usw. Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen der Gemeinde Haddeby in Schleswig-Holstein und der unweit gelegenen Stadt Hamburg. Dass es "heute in Deutschland rechtlich keinen Unterschied zwischen Stadt und Gemeinde gibt", ist also absolut falsch. Meines Wissens ist "Titularstadt" ein Ort, der nach jeweiligem Landesrecht den Titel "Stadt" aus historischen Gründen tragen durfte, aber nach dem Recht einer Landgemeinde verwaltet wurde. Somit gibt es entsprechend vor der Einführung einer Landgemeindeordnung keine Titularstadt (etwa Mittelalter und frühe Neuzeit), so dass der Begriff der Moderne entspringt. Fast alle Gemeindeordnungen in Deutschland lassen es zu, das "Stadt" in den Ortsnamen aufzunehmen, was insbesondere bei großen Kommunen, die seit etwa 1965 geschaffen wurden, den mitunter mehreren Städten eines Ortes die historische Bezeichnung zu wahren: So heißt heute offiziell Wevelinghoven "Stadt Wevelinghoven", weil es Stadtteil von Grevenbroich ist. Einher geht die Feststellung, dass in solchen Orten die Bezeichnung "Stadt" nicht den gleichnamigen Ort bezeichnet. Stadt Grevenbroich ist ein administratives Gebilde über mehrere Orte und ehemalige Gemeinden/Städte, während der Ort Grevenbroich rechtlich heute gar keine Stadt ist, sondern nur Stadtteil. <Gobel van Yffe> (nicht signierter Beitrag von 87.158.7.85 (Diskussion) 21:43, 10. Mär. 2013 (CET))
- Da stochert einer im Nebel und behauptet mit Inbrunst "Dass es "heute in Deutschland rechtlich keinen Unterschied zwischen Stadt und Gemeinde gibt", ist also absolut falsch."" Das ist falsch. Lieber Vor-Beiträger: Das Grundgesetz Art. 28 verpflichtet die Länder, ihr Gebiet in Gemeinden einzuteilen (Sonderregelung für Stadtstaaten), egal wie die Dinger heißen. Da gibt es auch nicht die von Dir behaupteten Unterschiede zwischen den Ländern. Einfach mal die Gemeindeordnung mit Verstand lesen, z.B., da Du aus NRW schreibst: § 17 GO NRW. NRW hat 396 Gemeinden, und Köln ist die größte davon. ..84.63.79.244 21:32, 15. Feb. 2014 (CET)
- Ergänzung: Lies' doch mal das "Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Mönchengladbach/Düsseldorf/Wuppertal (Düsseldorf-Gesetz) vom 10. September 1974", dort insbesondere § 4 zur neuen Gemeinde Grevenbroich, der ausdrücklich die Bezeichnung Stadt zuerkannt wurde. ..84.63.79.244 22:17, 15. Feb. 2014 (CET)
- Wo wurde bestritten, dass Grevenbroich kein Stadttitel zugesprochen wurde? Grevenbroich behauptet auch nicht, Titularstadt zu sein. Anders ist es mit Wevelinghoven, einer bis 1974 selbstständigen Stadt, seither nur "Stadtteil". Dass alle Kommunen in Deutschland rechtlich gleich sind, ist auch in NRW falsch. Selbst zwischen Städten gibt es Unterschiede: Wer einen Bauantrag in einer kleineren Stadt einreicht, erhält die Genehmigung durch die Kreisverwaltung. In Städten mit dauerhaft mehr als 25.000 Einwohnern hat die Kommune aber die Genehmigungshoheit selbst. Das Gleiche gilt auch für den Bereich Schule-Soziales. Insofern sind die Hoheitsrechte der Gemeinden in NRW faktisch, praktisch und juristisch unterschiedlich, nicht gleich. <Gobel van Yffe> (nicht signierter Beitrag von 2003:4D:2A3D:9001:FC2F:E0A1:8EDD:5F05 (Diskussion | Beiträge) 10:50, 21. Mär. 2015 (CET))
- Nochmals zur Verdeutlichung: Das Rechtsubjekt, das da aus der Ursuppe entstanden ist, ist die Gemeinde, egal ob sie 3000 oder eine Million Einwohner hat. Das Zweite ist, dass man ihr je nach Leistungskraft staatliche Aufgaben von oben her zur Erledigung überträgt. Das ändert nichts an der Gemeindeeigenschaft. Auch nicht die Beilegung des Namens "Stadt". Auch nicht die Einteilung in "Mittlere (oder Große) kreisangehörige Stadt" oder in "kreisfreie Stadt" (in NRW). Das hat dann etwas mit Verwaltungsorganisation und der Anbindung der staatlichen Aufsicht (bei letzteren) bei der Bezirksregierung zu tun. An der ganz ordinären Gemeindeeigenschaft ändert das nix. --94.220.90.136 22:26, 16. Aug. 2020 (CEST)
Definition "Titularstadt"
BearbeitenLeider gehen in diesem Beitrag einige Begriffe durcheinander. Eine Titularstadt ist eine GEBIETSKÖRPERSCHAFT die verwaltungsrechtlich als Gemeinde (D, A) / Katastralgemeinde (A) /amtsangehörige Gemeinde (D) usw. gilt, d.h. auch über einen Gemeinderat infolge demokratischer Wahl verfügt, aber aus historischen Gründen einen Titel "Stadt" führt, der auf ein im Mittelalter vorhandenes Stadtrecht zurück geführt wird. Nicht Titularstadt sind Orte, die keine kommunale Selbstständigkeit mehr haben. Prominentes Beispiel ist etwa Rheydt mit über 100.000 Einwohnern, welches weder kommunalrechtlich Stadt ist noch Titularstadt ist. Einige dieser nicht mehr selbstständigen Orte haben daher eine Namenserweiterung bekommen, wo vor den tradierten Ortsnamen der Zusatz "Stadt" gesetzt wird. Dies sind keine Titularstädte, sondern Orte mit dem Begriff "Stadt" im Ortsnamen.
Der Unterschied kann an dem Versuch des mittelalterlichen Städtchens Hülchrath bei Neuss verdeutlicht werden, Titualrstadt zu werden: Im Landesarchiv von Düsseldorf fand ein Archivgehilfe 1930 ein historisches Stadtsiegel des 14. Jahrhunderts und teilte dies dem zuständigen Bürgermeister mit. Leider war durch eine Gebietsreform der Name "Gemeinde Hülchrath" 1929 in "Gemeinde Neukirchen" umbenannt worden unter Verlust eines Ortsteils an Neuss und mit Rücksicht auf den größten Ort der Gemeinde. Der Bürgermeister beantragte prompt die Zuerkennung des Titualrstadtrechtes für Hülchrath. Das preußische Innenministerium verwehrte dies mit dem Hinweis, dass die Gemeinde Neukirchen hieße und ein Ortsteil innerhalb einer Gemeinde nicht Titularstadt sein könne. Man schlug dann vor, die Namensänderung rückgängig zu machen, wozu auch die zuständige Bezirksregierung einwilligen würde. Tatsächlich fand das aber vor Ort keine Mehrheit (Hülchrath hatte 500 Einwohner, die Gemeinde 2500). Dann schlug die Bezirksregierung vor, den Ortsnamen Hülchraths zu ändern in "Stadt Hülchrath". Dann sei der Ort zwar keine Titularstadt, sondern habe nur das "Stadt" im Namen, aber dies sein historisch gerechtfertigt. Dem stimmte das preußische Innenministerium nicht zu, der Grund ist nicht bekannt. Aber weil es in Preußen damals über 30 Gemeinden mit Namen Neukirchen gab, verordnete man eine Umbenennung in "Erftkirchen" auf den Antrag des Bürgermeisters hin. Dieser bekam davon Wind und zog den Antrag zurück, so dass die Umbenennung für die Gemeinde hinfällig wurde. Zwischenzeitlich nach Grevenbroich umgemeindet, beschloss 1988 der Stadtrat von Grevenbroich die Ortsnamen "Hülchrath" und "Wevelinghoven" in "Stadt Hülchrath" und "Stadt Wevelinghoven" umzubenennen. Seither stehen die Begriffe "Stadt" auf den Ortseingangsschildern, aber Titularstädte sind diese Orte damit nicht, weil sie keinen eigenen (demokratisch gewählten) Stadt- oder Gemeidnerat haben. <Gobel van Yffe> (nicht signierter Beitrag von 2003:4D:2A3D:9001:FC2F:E0A1:8EDD:5F05 (Diskussion | Beiträge) 10:50, 21. Mär. 2015 (CET))
- ... ist eine Gebietskörperschaft, die verwaltungsrechtlich als Gemeinde (...) gilt, d.h. über einen Gemeinderat verfügt, aber aus historischen Gründen denTitel "Stadt" führt.
- Wenn dem so ist, welche Titularstädte gibt es dann in Deutschland? --Lberges 02:11, 24. Okt. 2022 (CEST)
noch so klein
BearbeitenKann man kleine Städte, die die Kommunalreform überlebt haben, aber schon aufgrund ihrer geringen Größe keinerlei städtische Merkmale besitzen, als Titularstädte bezeichnen? (z. B. Kaub am Rhein mit 820 Einwohnern, Schnackenburg an der Elbe mit 520 Einw. oder Ziegenrück in Thüringen mit 630 Einwohnern). --Lberges 00:37, 27. Okt. 2022 (CEST)
Interwikilink
BearbeitenDer Artikel ist mit nl:Smalstad verbunden, was ich für fraglich halte. Der begriff mag verwandt erscheinen, aber der Artikel befasst sich mit einer seeländischen Besonderheit, nämlich mit einem Begriff für Orte (beispielsweise Domburg), die mittelalterliche Stadtrechte besaßen, aber im 15. Jahrhundert keine Sitze in de Staaten (=Ständen) von Seeland bekamen. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 00:52, 31. Mai 2023 (CEST)