Diskussion:Todesfolge

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von 194.127.5.247 in Abschnitt gewisse Umstände

gewisse Umstände

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"unter gewissen Umständen mindestens leichtfertig."

Für jemand der sich mit Recht auskennt: Was genau sind diese "gewissen Umstände"? -- 194.127.5.247 15:09, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten