Diskussion:Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Sanandros in Abschnitt Bayern Verfassungsgericht
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Bearbeiter: -- Guandalug 08:46, 13. Mai 2009 (CEST)Beantworten


NPOV

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Im Artikel heißt es:

Das Trennungsgebot steht einer engen Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden nicht entgegen. Es setzt eine intensive Zusammenarbeit zur effektiven Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden geradezu voraus. Die beteiligten Behörden müssen den Mut finden, neue Wege der Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Komponenten des Trennungsgebotes zu beschreiten, um den neuen Anforderungen der kommenden Jahre an die Gewährleistung von Sicherheit durch Bund und Länder gerecht zu werden.

Das verstößt m.E. gegen den Grundsatz der neutralen Darstellung. Wenn es keine Einwände gibt, werde ich das demnächst mal ändern. --geekux, 17:47, 17. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Jo. --Gnom 23:11, 17. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Nicht nur der Teil scheint vom BND geschrieben. Gibt es Hinweise auf Bearbeiter mit IPs von Bundesbehörden? Hier wird das Trennungsgebot als recht optional dargestellt. Urteile des BVerfG sind aber Gesetze - Diese werden bei dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) von Bund und Ländern und im Gemeinsamen Analysezentrum Terrorismus/Extremismus (GATE) gebrochen und keinen kümmert es. Überarbeitung dringen notwendig.

DD 10:01, 16. Juni. 2011 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 89.0.129.162 (Diskussion) )

Es fehlt eine kritische Auseinandersetzung des Trennungsgebots mit dem aktuell in Deutschland praktizierten Umgang sowie mit den wünschen des Herrn Innenministers, der praktisch alles mit allem vernetzen will und somit den Staat zum vollendeten Überwachungsstaat machen will. Ich verweise beispielhaft auf den Artikel von Kuschka  : http://www.humanistische-union.de/nc/publikationen/vorgaenge/online_artikel/online_artikel_detail/browse/13/back/erscheinungsdatum/article/die-erkenntnisse-der-polyphem/ Heiko242 (Diskussion) 20:37, 30. Mär. 2016 (CEST)Beantworten

Lemma

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Aus meiner Sicht ist das Lemma schief. Es handelt sich nicht um ein Gebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten, sondern es geht um die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Deshalb schlage ich vor, den Artikel nach Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten zu verschieben. Von Trennungsgebot aus kann eine Weiterleitung gesetzt werden. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 08:59, 7. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Da bin ich dagegen. In der Literatur wird von Trennungsgebot geschrieben. Sonst wäre das eine Begriffsetablierung.--Sanandros (Diskussion) 09:19, 7. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Gegen das Wort „Trennungsgebot“ habe ich auch gar nichts. Aber der Zusatz „zwischen Polizei und Nachrichtendiensten“ bezieht sich auf die Trennung und nicht auf das Gebot. Deswegen kann man von einer Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten sprechen, auch einem Gebot der Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten, aber „Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten“ ist schief. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 13:37, 7. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Oder wir machen ein Klammerlemma.--Sanandros (Diskussion) 22:42, 7. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Spricht etwas gegen eine Verschiebung nach Trennungsgebot? -- Robert Weemeyer (Diskussion) 12:50, 20. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Willst du es dann als Gebot der Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiesnten hin schieben?--Sanandros (Diskussion) 21:47, 20. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Bayern Verfassungsgericht

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Sollte im Satzt "In Bayern hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof den Verfassungsrang des Trennungsgebots explizit vereint." steht das der Verfassungshof das Ding verNeint hat.--Sanandros (Diskussion) 07:25, 25. Mär. 2023 (CET)Beantworten