Diskussion:Triebgestell

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Falk2 in Abschnitt Triebdrehgestell

Fahrmotoren

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Ist es richtig, dass das Triebgestell immer den/die Fahrmotor(en) enthalten muss? Bei Triebwagen wird es zumindest umgangssprachlich für das angetriebene Drehgestell im Gegensatz zu dem Gestell ohne Triebachsen gebraucht. --Köhl1 (Diskussion) 18:59, 25. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Ob es "richtig" ist, scheint eine Ermessensfrage, da einerseits der Begriff häufig gebraucht wird, andererseits jedoch eine lexikalische, allseits akzeptierte Definition möglicherweise nicht existiert. Vielleicht erübrigt sich die Frage bezüglich Drehgestellen mit Triebachsen, da bei diesen wegen der Drehfunktion der (Motor-)Antrieb eher direkt mit dem Drehgestell bzw. den Treibachsen als mit dem ganzen Hauptrahmen verkoppelt sein müsste. Ich selber weiss dabei nicht, ob etwa das hydraulische Getriebe bei Dieseltriebwagen sich ohne feste mechanische Verbindung mit dem Rahmen-/Räder-Laufwerk installieren lässt. Wie siehst Du das? --Jo.Fruechtnicht (Diskussion) 09:31, 28. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Es gibt genug Triebwagen, wo der Motor unter dem Rahmen hängt. Zur Kraftübertragung gibt es die schöne Erfindung der Gelenkwelle.--Köhl1 (Diskussion) 18:20, 3. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Das ist richtig und das träfe auch auf Lokomotiven zu. Ein hydraulisches "Getriebe" an einem Triebgestell könnte (im Gegensatz zu einem reinen Zahnrad-Getriebe) aber auch als Äquivalent für beispielsweise einen elektrischen Fahrmotor angesehen werden. In beiden Fällen wird ja die eine Energieform bzw. Energiezufuhr (hier Flüssigkeitsdruck, dort Elektrizität) in jeweils rotierende mechanische Bewegung ungewandelt. Die einzige Möglichkeit, dass ein Rahmengestell mit Antriebsrädern KEINEN eigenständig eingebauten Energiewandler bzw. Fahrmotor enthält, scheint die dessen feste, unverrückbare Verbindung mit dem Gesamtaufbau des Triebfahrzeugs inklusive dem dort fixierten Fahrmotor zu sein. Es wäre dann - gemäß der oben gestellten Frage - schon mal kein "Drehgestell". --Jo.Fruechtnicht (Diskussion) 15:26, 4. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Triebgestell und Triebdrehgestell ist nicht dasselbe. Bei Drehgestellen ist die Silbe »dreh« unverzichtbar. Für Triebgestelle kenne ich eigentlich nur das eine Beispiel der EB 1–3, die für die Wechselstromelekrifizierung der Berliner Vorortstrecken in Verbindung mit vorhandenen Abteilwagen bestimmt waren und aus denen nach Änderung der Pläne die Lokomotiven der Baureihe E42 entstanden. Auch bei Maschinen, bei denen die Drehgestelle durch zusätzliche Anbauten deutlich größer als gewohnt ausfallen, beispielsweise bei den E 94, spricht man von Drehgestellen. Beim (nichtangetriebenen) Pendant Laufdrehgestell ist es übrigens ähnlich. Ein Laufgestell (wieder ohne »dreh«) ist kein Drehgestell, sondern das separat abgefederte Laufwerk, das beispielsweise bei zweiachsigen Straßenbahntriebwagen jahrzehntelang üblich war und gegenüber dem Wagenkasten nicht ausdrehbar ist.
Sollte hier mal wieder ein schlampiger Sprachgebrauch eine Rolle spielen, der bei der ex-DB aus Zugfahrstraße Zugstraße machte? So, wie der Artikel jetzt ist: Daumen runter. --Falk2 (Diskussion) 01:02, 30. Okt. 2013 (CET)Beantworten
Hallo Falk, hier verstehe ich nicht worum es Dir geht.
In dem Artikel "Triebgestell" steht nichts von einem "... dreh... " drin, und bezüglich Deiner Exklusiv-Zuweisung des Lemmas nur zu den EB 1–3, steht ja zu Anfang des Artikels weiter ausgreifend, dass ein "Triebgestell" auch "nur" eine komplette Baugruppe mit Rädern und montiertem Antrieb sein kann, zu dem die übrigen Sachen (Energiezufuhr /-umwandlung etc) erst noch drum herum gebaut werden müssen, bevor eine fahrfähige und steuerbare Einheit entsteht. Liegt hier eine Verwechslung vor? Gruß --Jo.Fruechtnicht (Diskussion) 20:51, 30. Okt. 2013 (CET)Beantworten
Das meine ich doch. Der Artikel müsste, so wie er ist, Triebdrehgestell heißen. Zu den Triebgestellen fehlen einfach die Gemeinsamkeiten. Fest im Hauptrahmen gelagerte Antriebe sind ebenfalls kein Triebgestell, das Fahrzeug ist dann ein Einrahmenfahrzeug (oder Gelenkfahrzeug, siehe DR-Baureihe E 95. Außerdem ist der Ausdruck abgesehen von den EB völlig unüblich. Mir fällt hier nur Theoriefindung ein. --Falk2 (Diskussion) 21:39, 30. Okt. 2013 (CET)Beantworten
Dem ließe sich ja leicht abhelfen, indem ein Artikel "Triebdrehgestell" für sich neu angelegt wird. - Eben sehe ich in der Vorschau, dass "Triebdrehgestell" schon auf "Drehgestell" redirectet, also schon erledigt!
Google verzeichnet für beide Lemmas etwa gleich viele Fundstellen, darunter auch ein Buch mit dem Titel "Kraftwirkungen an einem zweiachsigen Triebgestell bei Antrieb der Radsätze durch Gelenkwellen" sowie eine Patentanmeldung mit diesem Begriff etc. Es haben also wohl beide Lemmas mit unterschiedlichem Ansatz ihre Berechtigung. --Jo.Fruechtnicht (Diskussion) 22:49, 30. Okt. 2013 (CET)Beantworten

Triebdrehgestell

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… ungleich Triebgestell. Ein Triebgestell ist ein einzelnes und einzeln stabil laufendes Triebfahrzeug, dem nur der Führerstand und fallweise die Hochspannungsausrüstung fehlt. Wenn ein Brückenrahmen aufgesattelt wird, dann wird aus dem Triebgestell ein Triebdrehgestell. So ist das bei den Preußische EP 213 bis EP 219 gemacht worden. Die Bilder im Artikel sollten eindeutig sein. Auch die Schweizer »Krokodile« SBB Ce 6/8 laufen auf zwei Triebdrehgestellen. Bei den deutschen »Eisenschweinen« der Reihe E 94 ist das genauso. Die Definition für ein Drehgestell enthält nicht, dass es der Brückenrahmen auf ganzer Länge überdeckt. Bei kurzgekuppelten Triebdrehgestellen läuft häufig eins von beiden alleine nicht stabil, weil alle Radsätze durch Ausgleichshebel zwischen den Tragfedern verbunden sind und damit eine »Zweipunktaufhängung« entsteht. Googlesuchtreffer sind hier, wie verdammt oft, kein Beweis der Existenz, sondern nur einer für wiederholtes falsches Abschreiben. –Falk2 (Diskussion) 00:00, 9. Nov. 2017 (CET)Beantworten