Diskussion:Trust (Recht)

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Asurnipal in Abschnitt Abgrenzung zur Treuhand nach dt. Recht

Kategorie:Fiducie

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Hallo 129.194.142.23. Ich habe Deinen Beitrag Kategorie:fiducie ("im Franzözischen Recht die Fiducie.") wieder rückgängig gemacht. Nach meinen Lexika handelt es sich dabei um die Treuhänderschaft an sich und nicht den Trust im Sinne dieses Beitrags. Falls ich mich irre, schreib mir bitte hier. --Asurnipal 20:47, 22. Mär. 2011 (CET)Beantworten

- UNIT TRUST und GRANTOR TRUST

Die Erklärung für den UNIT TRUST greift etwas zu kurz und trifft nicht dessen Eigenheit Der GRANTOR TRUST fehlt bei den Erscheinungsformen gänzlich, ebenso der Complex Trust. (nicht signierter Beitrag von 217.173.236.106 (Diskussion) 13:09, 7. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Änderung Complex Trust und Grantor Trust eingearbeitet. zu Unit Trust bitte Wikilink benutzen. --Asurnipal 23:19, 7. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Abgrenzung zur Treuhand nach dt. Recht

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Es wäre sinnvoll, übersichtlich die Unterschiede zur einfachen Treuhand nach dt. Recht darzustellen (nicht: Doppeltreuhand). (nicht signierter Beitrag von 131.111.184.95 (Diskussion) 03:08, 5. Jul 2012 (CEST))

Hallo 131.111.184.95. Das wäre sehr zu begrüßen. Leider fehlt mir derzeit selbst die Muße dazu. Darf ich Dich einladen, den Anfang zu machen? --Asurnipal (Diskussion) 21:54, 5. Jul. 2012 (CEST)Beantworten