Diskussion:UN-Antifolterkonvention
USA: Hohe Opferanzahl bei illegaler Regierungsfolter?
BearbeitenVom Folterbericht durften wir nur ca. 10 % sehen, alles andere hätte, so sinngemäß Obama "die Bevölkerung beunruhigt".
http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Senat-CIA-hat-ueber-Folterprogramme-gelogen-2160097.html
Mir scheint, man muss das befürchten:
Die Five-Eyes wirkten mal wieder "erfolgreich" zusammen:
Die Briten sind auch berühmt für "Online-Folter":
DropBox-Inc-Condoleeza Rice beteiligt:
https://www.zeit.de/online/2009/18/condoleezza-rice-folter
Jetzt, in ihrer zweiten Karriere stört das natürlich das Renommée, da grämt man sich:
Keine Bestrafung = konkrete Wiederholungsgefahr:
Seltsam, dass die USA bisher im Artikel gar nicht vorkommen. Sehr seltsam. Gruß, Hermann
Körperliche Strafen erlaubt?
BearbeitenIm Abschnitt Kritik steht "2. Die Einschränkung, der Ausdruck umfasse nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind, schütze außerdem diejenigen Staaten, deren Gesetze z.B. das Auspeitschen oder die Steinigung als Bestrafung vorsehen." Dieser Ansicht widerspricht der Sonderberichterstatter über Folter der UN, Manfred Nowak, in seinem 2005er-Bericht an die Generalversammlung der UN ausdrücklich: Siehe Absatz 27 auf Seite 8 von 2005 General Assembly report - A/60/316 - --Emaraite 11:46, 9. Dez 2005 (CET)
Ich habe im Artikel die Zahl der Ratifikationen im Text, mit denen in der Tabelle abgeglichen.(146, statt 145) (nicht signierter Beitrag von Graziemerci (Diskussion | Beiträge) 15:01, 6. Jul 2009 (CEST))
- Der Abschnitt "Kritik" ist weitgehend unbrauchbar. Es wird nicht gesagt, wer wann welche Kritik vorgebracht hat. Kein Wunder, dass ein Sektierer hier unwidersprochen seine Aussenseiteransicht, EKT sei nicht Therapie sondern in Wahrheit Folter, hier einschmuggeln kann. Aus einer Sammlung von Wissen wird eine Sammlung von Meinungen, der schlechte Ruf von Wikipedia ist ja offensichtlich nicht unbegründet!--188.105.83.125 15:56, 18. Jan. 2010 (CET)
- Siehe Urteil des EGMR zu Prügelstrafe im Fall Tyrer c. GB Ziff. 39. «Aus diesen Gründen entscheidet der Gerichtshof, dass es auf der Insel Man keine die Anwendbarkeit des Art. 3 berührenden örtlichen Notwendigkeiten gibt und dass daher die an dem Bf. vollzogene richterlich angeordnete Prügelstrafe eine Verletzung dieses Artikels darstellte.» Was besagt, dass wenn es ein Gesetz gibt, die Prügelstrafe zulässig ist, dito Todesstrafe.--PetHerz (Diskussion) 13:57, 7. Jun. 2017 (CEST)
Pakistan
BearbeitenLaut diesem Artikel hat Pakistan die Konvention unterzeichnet und ratifiziert. Laut dem Artikel 'Pakistan' selbst aber nicht unterzeichnet, noch ratifiziert, bitte dies der Sachlage anzupassen. 78.53.73.12 16:54, 8. Aug. 2012 (CEST)
- Es liegt wahrscheinlich an den zensurwütigen Admins, welche die Berichtigungen rückgängig machen. Pakistan hat das FoK am 17 Apr 2008 ratifiziert und trat für Pakistan am 23 Jun 2010 in Kraft, dito IPBPR auch das CEDAW ratifizierte Pakistan am 12 Mar 1996, das dort erwähnte Zusatzprotokoll zum CEDAW ist ohnehin noch nicht in Kraft, siehe UNO CAT - Abkommen--PetHerz (Diskussion) 13:41, 7. Jun. 2017 (CEST)
Toter Link
Bearbeiten"Deutscher Text der Anti-Folter-Konvention" = 404 Not Found. (nicht signierter Beitrag von MSchmidt glz (Diskussion | Beiträge) 20:10, 6. Nov. 2013 (CET))
- Jetzt auf Seite vom AA--M.J. (Diskussion) 17:19, 8. Nov. 2013 (CET)
Bild: Weltkarte mit den Staaten bezüglich der Antifolterkonvention
BearbeitenDie Farben in der Legende passen nicht komplett. Gelb ist wahrscheinlich hellgrün in der Legende. --95.88.209.24 02:47, 2. Sep. 2022 (CEST)
- Ich habe die Legende gelb gemacht.--M.J. (Diskussion) 07:45, 2. Sep. 2022 (CEST)